Anklage: Drei Kinder jahrelang misshandelt

Unbescholtener 49-Jähriger schlug und bedrohte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine drei unmündigen Stiefkinder und seine Gattin über zwei Jahre hinweg. Prozess vertagt.
Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklageschrift droht dem unbescholtenen Angeklagten eine Haftstrafe zwischen 5 und 15 Jahren Haft. Denn dem 49-jährigen Türken wird zur Last gelegt, er habe gegen unmündige Kinder mehr als ein Jahr lang immer wieder Gewalt ausgeübt, physische und psychische. Dafür sieht das Strafgesetzbuch den hohen Strafrahmen vor.
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch nach mehrstündiger Verhandlung noch kein Prozess. Richter Theo Rümmele vertagte als Vorsitzender des Schöffensenats die Verhandlung auf 6. September. Dann sollen die restlichen Videoaufnahmen der Opfervernehmungen vorgeführt, die Schlussplädoyers gehalten und letztlich das Urteil verkündet werden.
Auch mit Holzstock
Staatsanwalt Johannes Hartmann legt dem Angeklagten die Verbrechen und Vergehen der fortgesetzten Gewaltausübung zur Last. Demnach soll der Angeklagte zwischen Herbst 2021 und Dezember 2023 seine drei unmündigen Stiefkinder und seine Gattin immer wieder geschlagen und bedroht haben. Der Angeklagte habe mit der flachen Hand und der Faust zugeschlagen, auch mit einem Holzstock, einem Besenstiel und einem Handy, sagte der öffentliche Ankläger vor Gericht. Zudem habe der Angeklagte seinen Stiefkindern und seiner Frau damit gedroht, sie zu schlagen und umzubringen, wenn etwa die Polizei über seine Taten informiert werde.
Zwischen vier und sieben Jahre alt
Die Kinder waren nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zu Beginn des angeklagten zweijährigen Tatzeitraums zwischen vier und sieben Jahre alt. Bei den Schlägen hätten die Opfer Hämatome, Rötungen oder Schmerzen ohne Blessuren erlitten, sagte Staatsanwalt Hartmann.
Der Angeklagte sagte, er sei unschuldig. Er habe die ihm angelasteten Taten nicht begangen.
Verteidiger Bernhard Schwendinger beantragte einen Freispruch. Die einvernommenen Kinder seien zwar nicht unglaubwürdig. Allerdings hätten sie bei ihren belastenden Aussagen wohl übertrieben. So habe ein Kind behauptet, es sei einmal im Winter auf den Balkon ausgesperrt worden, Tatsächlich sei den Schilderungen seines Mandanten zufolge der Vorfall im Sommer passiert.
„Hätte sich längst abgesetzt“
Der Beschuldigte aus dem Bezirk Feldkirch wurde nach mehreren Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Türke hätte sich längst in der Türkei versteckt, wenn er schuldig wäre, meint Verteidiger Schwendinger.