Verwechselt: Falschen Mann mehrfach bedroht

Diversion mit Geldbuße für Unbescholtenen, der bei Morddrohungen Mann mit Zwillingsbruder verwechselte.
Der geständige Angeklagte drohte zuerst während einer Zugfahrt mit Gesten einem Mitreisenden damit, ihm den Hals abzuschneiden und ihn zu erschießen. Danach sagte der angeklagte Schwarzafrikaner in der Feldkircher Altstadt zu dem Ausländer auf Englisch, er werde ihm den Kopf abschneiden.
Erst im Nachhinein erkannte der angeklagte 29-Jährige, dass er den bedrohten Mann mit dessen Zwillingsbruder verwechselt hatte. Der Zwillingsbruder sei sein Arbeitskollege gewesen, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. Seinetwegen habe er seinen früheren Job verloren. Ihr Mandant sei aber für die Aufenthaltsberechtigung in Österreich auf einen Job angewiesen, ergänzte die Verteidigerin.
Strafantrag und mögliche Konsequenzen
Im Strafantrag wurden dem Angeklagten die Vergehen der gefährlichen Drohung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wertete die Äußerungen nur als Drohungen mit einer Körperverletzung. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe ein Jahr Gefängnis.
Diversion als Ausweg
Richterin Silke Sandholzer gewährte dem Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 1300 Euro dem Gericht als Geldbuße 600 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Damit würde ihm eine Vorstrafe erspart bleiben. Der Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Die Richterin begründete die Diversion so: Der Angeklagte sei unbescholten und habe Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Seine Schuld wiege nicht schwer. Die angeklagten Taten seien nicht mit mehr als fünf Jahren Gefängnis bedroht. Eine Verurteilung sei nicht notwendig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten.
Geständnis
Zunächst behauptete der Angeklagte im Gerichtssaal, er habe den Mann nur mit einem Schimpfwort beleidigt. Dann gab er die angeklagten Drohungen zu.