Bundespräsident und Bundeskanzler bedroht

Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung für vorbestraften 18-Jährigen nach schriftlichen Morddrohungen.
Der Angeklagte übermittelte am 21. Mai mit seinem Handy Bundeskanzler Karl Nehammer diese Direktnachricht: „Ich will dich umbringen. Ich kann das nicht mehr mit deiner Regierung.“ Gleich danach ließ er über sein Mobiltelefon Bundespräsident Alexander Van der Bellen diese Direktnachricht zukommen: „Ich werde dich umbringen.“

Urteil: Geldstrafe für den Angeklagten
Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Der geständige Arbeitslose wurde am Freitag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Mit dem Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher waren der Angeklagte und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning einverstanden. Die Entscheidung ist dennoch nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Keine ernstgemeinten Morddrohungen, sagt der Beschuldigte
Der Beschuldigte sagte vor der Polizei, er sei mit der Politik der Bedrohten nicht einverstanden, könne sich aber selbst nicht erklären, warum er die Drohnachrichten verschickt habe. Vor Gericht sagte der 18-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn, die Morddrohungen habe er nicht ernst gemeint. Er würde nie einen Mord begehen. Ihm tue leid, was er getan habe.
Richterin Tagwercher sah davon ab, den Angeklagten fünf offene Haftmonate aus der einschlägigen Vorstrafe verbüßen zu lassen.
Handy als Tatwerkzeug konfisziert
Das Handy des Beschuldigten wurde bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt und nun gerichtlich als Tatwerkzeug konfisziert. Das Mobiltelefon befindet sich damit jetzt im Eigentum der Republik. Der Beschuldigte wurde am Tag der begangenen Taten vorübergehend mit Handschellen festgenommen, für rund zwei Stunden. Dafür wird ihm von der Geldstrafe ein Euro abgezogen.