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Geldstrafe für Bierflaschen-Schlag verringert

20.08.2024 • 17:02 Uhr
Geldstrafe für Bierflaschen-Schlag verringert
Nach einer Auseinandersetzung schlug der Angeklagte laut Gericht einem Mann mit einer Bierflasche auf den Kopf. Hartinger

Bierflasche in Disco auf Kopf geschlagen: Berufungsgericht setzte zu bezahlenden Teil der teilbedingten Geldstrafe für versuchte schwere Körperverletzung um 3600 Euro herab.

Der unbescholtene Portugiese schlug in einer Unterländer Diskothek einem 50-jährigen Brasilianer eine volle Bierflasche auf den Kopf. Dabei zerbrach die Glasflasche. Der attackierte Gast hatte Glück und kam mit leichten Blessuren davon.

Der in der Schweiz lebende Lokführer mit dem Nettoeinkommen von 4500 Franken wurde in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 25.200 Euro (420 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 12.600 Euro. Die anderen 12.600 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der 44-jährige Angeklagte wurde zudem dazu verpflichtet, dem Geschädigten als Teilschmerzengeld 500 Euro zu bezahlen.

Berufungsverhandlung

In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck wurden der Schuldspruch und die Verpflichtung zur Schmerzengeldzahlung bestätigt. Der Berufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde keine Folge gegeben.

Hingegen wurde in zweiter Instanz der Strafberufung des von Andrea Concin verteidigten Angeklagten teilweise Folge gegeben. Die teilbedingte Geldstrafe wurde auf 18.000 Euro (360 Tagessätze zu je 50 Euro) herabgesetzt. Davon beläuft sich der unbedingte, zu bezahlende Teil auf 9000 Euro.

Damit wurde die zu bezahlende Geldstrafe um 3600 Euro reduziert. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Verteidigung plädiert auf Notwehr

Angeklagt war eine vollendete, schwere Körperverletzung. Die Feldkircher Erstrichterin ging aber nur von einer versuchten schweren Körperverletzung aus. Und sie nahm an, dass der an der Bar stehende Angeklagte vor der Tat vom tanzenden Brasilianer provoziert worden ist.

Verteidigerin Concin beantragte einen Freispruch wegen Notwehr. Denn der Brasilianer habe ihrem Mandanten einen Stoß versetzt. Selbst wenn dem so gewesen sein sollte, liege keine Notwehr vor, sagte die Feldkircher Richterin. Weil ein Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf nicht das gelindeste Verteidigungsmittel gewesen wäre, meinte der Staatsanwalt.

Führerschein des Opfers eingezogen

Der verletzte Brasilianer fuhr nach der ambulanten Behandlung im Spital zur Einvernahme zur Polizei. Weil er dabei mit 1,02 Promille alkoholisiert war, wurde ihm der Führerschein abgenommen.