Haftstrafe: Drogen verkauft, vorbestraft

Sieben Monate Gefängnis für Vorbestraften, der 173 Gramm Marihuana verkaufte, darunter auch an Minderjährige, und bei Hausdurchsuchung sein Handy absichtlich beschädigte.
Wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften, Unterdrückung von Beweismitteln und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser waren zwar mit der Entscheidung einverstanden. Der Angeklagte hat aber keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre.
Der vor der Polizei noch schweigende, vor Gericht nunmehr jedoch umfassend geständige Angeklagte hat im vergangenen Jahr insgesamt 173 Gramm Marihuana verkauft. Zu seinen Abnehmern zählten auch drei Jugendliche.
Beweismittel unterdrückt
Zudem hat der 23-Jährige bei der Hausdurchsuchung sein Handy mutwillig beschädigt und damit ein Beweismittel unterdrückt. Dennoch konnten belastende Chatnachrichten auf dem Mobiltelefon sichergestellt werden.
Des Weiteren hat der Vorbestrafte eine Gaspistole besessen und damit gegen das über ihn von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn verhängte Waffenverbot verstoßen.
Bei der Strafbemessung war Rücksicht auf die Verurteilung vom Mai am Landesgericht zu nehmen. Damals wurde über den Türken wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung in zwei Fällen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate. 16 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Theoretisch hätte im Mai auch schon über die nunmehrige Anklage entschieden werden können. Wäre das so gewesen, wäre eine um sieben Monate höhere Gefängnisstrafe angemessen gewesen, meinte Richterin Tagwercher.
Keine bedingte Strafe
Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten komme eine bedingte, nicht zu verbüßende Zusatzstrafe für die Weitergabe von Drogen an Minderjährige nicht in Betragt, merkte die Strafrichterin an.
Sein Handy, seine Drogenwaage und seine Gaspistole erhält er nicht mehr zurück. Für die Kosten des Strafverfahrens hat der ledige Mann dem Gericht pauschal 400 Euro zu bezahlen.
Insgesamt hat der 23-Jährige aus den beiden Urteilen nun 15 Haftmonate zu verbüßen. Der Lehrling will bei der Justizanstalt Feldkirch einen Antrag auf eine Fußfessel stellen.