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Prozess von Gewalttäter: Jugendlicher Zeuge hat nicht gelogen

30.08.2024 • 12:35 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Das Gericht hat sich im Falle einer fragwürdigen Zeugenaussage entschieden. Hartinger

Rechtskräftiger Freispruch von falscher Zeugenaussage und versuchter Begünstigung eines Gewalttäters.

Von den Anklagevorwürfen der falschen Beweisaussage und der versuchten Begünstigung wurde der unbescholtene und von Stefan Fussenegger verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden war, ist rechtskräftig. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die mögliche Höchststrafe für den angeklagten Jugendlichen bis zu eineinhalb Jahre Gefängnis betragen.

Dem 14-jährigen Iraker wurde im Strafantrag vorgeworfen, er habe als Zeuge in einem Strafprozess am Landesgericht bewusst die Unwahrheit gesagt und versucht, mit einer konstruierten Notwehrsituation den Angeklagten zu schützen.

Keine versuchte Begünstigung

Davon war Richterin Tagwercher aber nicht überzeugt. Denn der 14-Jährige habe gesagt, dass er zu der Auseinandersetzung in Dornbirn erst später dazugestoßen sei. Er habe nicht versucht, den Vorfall als Notwehr darzustellen. Und der Jugendliche habe auch nicht versucht, den Angeklagten zu schützen. Zumal der Zeuge angegeben habe, der Angeklagte habe dem Opfer einen Fußtritt versetzt.

Verurteilt wurde der damalige Angeklagte rechtskräftig wegen einer Körperverletzung mit einem Faustschlag. Der vom Zeugen geschilderte Tritt sei ja beinahe noch schlimmer als der gerichtlich festgestellte Faustschlag, sagte Richterin Tagwercher. Deshalb könne dem Zeugen keine versuchte Begünstigung zur Last gelegt werden. Von den Beteiligten seien unterschiedliche Tätlichkeiten behauptet worden.

Neuer Strafantrag

Sie habe den ursprünglichen Strafantrag zurückgeschickt, weil der Angeklagte noch gar nicht einvernommen worden sei, so die Strafrichterin. Danach habe die Staatsanwaltschaft die Befragung des Beschuldigten veranlasst und einen neuen Strafantrag verfasst.

Ein anderer Strafrichter habe einen ebenfalls wegen falscher Zeugenaussage zu dem Dornbirner Vorfall Angeklagten auch freigesprochen, merkte die Richterin an.