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Schuldspruch gegen Großdealer bestätigt

09.09.2024 • 15:48 Uhr
ABD0007_20211005 – SALZBURG – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema “Strom /Energie / Blackout” – Drei stromlose Handys liegen auf ein Tisch am Montag, 4. Oktober 2021. – FOTO: APA/BARBARA GINDL
Der Schuldspruch des Schöffensenats stützt sich vor allem auf Chatprotokolle aus einem Kryptomessengerdienst. Symbolbild/APA/BARBARA GINDL

Das Höchstgericht hält es für rechtmäßig, dass Rohdaten aus Chats von Kryptohandys nicht eingeholt wurden. Nun entscheidet das Berufungsgericht, ob es bei zehn Jahren Haft bleibt.

Wegen Suchtgifthandels und Vorbereitung von Suchtgifthandel wurde der unbescholtene Angeklagte im Mai in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Als sogenannten Verfallsbetrag hat der 30-Jährige der Republik Österreich den Einkaufspreis von rund 800.000 Euro zu bezahlen.

Teil eines Drogenrings

Der Familienvater aus dem Bezirk Feldkirch verkaufte nach den gerichtlichen Feststellungen als Mitglied eines Vorarlberger Drogenrings zwischen August 2020 und Februar 2024 insgesamt 17 Kilogramm Kokain und 6 Kilogramm Cannabis, bestellte 10 Kilo Cannabis und wollte mit seinen 18 Cannabispflanzen 400 Gramm Marihuana verkaufen.

Der Schöffensenat stützte sich bei seinem Schuldspruch vor allem auf Chatprotokolle aus einem Kryptomessengerdienst. Daraus ging nach Ansicht der Richter etwa hervor, welche Drogenmengen der in der Schweiz arbeitende Vorarlberger in einem halben Jahr von einem Unterländer Lieferanten bezog.

Schuldspruch nun rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies nun die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig. Über die Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden. In der Berufungsverhandlung wird die Strafe rechtskräftig festgelegt werden. Der Strafrahmen beträgt 1 bis 15 Jahre Gefängnis.

Der zuständige OGH-Senat hält es für keine Verletzung von Verteidigungsrechten, dass die in Frankreich sichergestellten Rohdaten der Chatprotokolle nicht eingeholt werden. Zumal der Verteidiger ohne Begründung behauptet habe, dass die Rohdaten nicht mit den Chatprotokollen übereinstimmen. Damit sei von einem unzulässigen Erkundungsbeweis auszugehen, so die Wiener Höchstrichter.

Einspruch nicht stattgegeben

Auch im anhängigen und auf unbestimmte Zeit vertagten Drogenprozess gegen den ehemaligen Präsidenten eines Vorarlberger Motorradclubs hat das Landesgericht dem Antrag der Verteidigung auf Einholung der Rohdaten nicht stattgegeben.

Im ersten Feldkircher Prozess gegen ein Mitglied der Drogenbande wurde im Mai über einen unbescholtenen 31-Jährigen wegen des Verkaufs von 13 Kilo Kokain und 26 kg Marihuana eine nicht rechtskräftige Zusatzstrafe von acht Jahren verhängt.

ABD0005_20231026 – WIEN – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Handschellen (Handfesseln) der Polizei, aufgenommen am Freitag, 20. Oktober 2023 in Wien. (Gestellte Szene). – FOTO: APA/EVA MANHART
Bei zwölf Männern eines Drogenrings klickten Anfang des Jahres die Handschellen. Symbolbild/APA/EVA MANHART

Im Jänner wurden zwölf Männer verhaftet, die in einem Drogenring rund 100 Kilogramm Kokain und circa eine halbe Tonne Marihuana verkauft haben sollen.