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Kind im Rollstuhl: Klage gegen Spital

22.09.2024 • 08:30 Uhr
Kind im Rollstuhl: Klage gegen Spital
Das LKH Feldkirch. Hartinger

Schadenersatzprozess, weil Landeskrankenhaus bakterielle Darmentzündung zu spät erkannt haben soll. Dreijähriges Mädchen erlitt der Klage zufolge schwere Hirnschädigung.

Der gesundheitliche Zustand der minderjährigen Erstklägerin sei erschütternd und die weitere Entwicklung nicht vorhersehbar, sagte Klagsvertreter Patrick Beichl. Bei dem Kind sei es zu einer schweren Hirnschädigung gekommen. Das inzwischen vierjährige Mädchen könne trotz monatelanger Therapie in Salzburg nicht gehen und sei auf den Rollstuhl angewiesen. Sie könne kaum sprechen und müsse dauernd betreut werden.

Schwere Vorwürfe gegen LKH Feldkirch

Dafür macht der Feldkircher Rechtsanwalt in der von ihm ausgearbeiteten Klage das Landeskrankenhaus Feldkirch mitverantwortlich. Denn behandelnde Spitalsärzte hätten im Mai 2023 die abgekürzt EHEC genannte Darminfektion des damals dreijährigen Kindes zu spät erkannt. Mit der Diagnose Magen-Darm-Grippe sei die kleine Patientin mit den Dauerdurchfällen und dem hohen Fieber am 21.5.2023 gleich wieder nach Hause geschickt worden. Sie hätte, so die Klage, damals schon auf die Darminfektion EHEC untersucht werden müssen.

Erst am nächsten Tag sei der Klage zufolge die Dreijährige stationär im LKH Feldkirch aufgenommen und einige Tage später mit der Diagnose der Komplikation HUS nach der EHEC-Infektion nach Innsbruck überstellt worden. Die Behandlung in Feldkirch sei um zumindest 30 Stunden zu spät erfolgt. Bei einer sofortigen notwendigen Abklärung auf EHEC und dementsprechender Therapie wäre der schwere Krankheitsverlauf nicht eingetreten oder zumindest milder ausgefallen.

Zivilprozess und gerichtliches Gutachten

Der Zivilprozess der klagenden dreiköpfigen Oberländer Familie gegen die Krankenhausbetriebsgesellschaft hat in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch begonnen. Ein Kärntner Kinderarzt wird nun ein gerichtliches Gutachten erstellen. Zivilrichterin Claudia Lüthi sagte zum Kindesvater, die tragische Erkrankung seiner Tochter tue ihr leid. Nun sei aber abzuklären, ob im Spital ein Behandlungsfehler passiert sei.

Beklagtenvertreter Martin Mennel beantragt die Abweisung der Klage. Weil kein Behandlungsfehler durch die behauptete verspätete Untersuchung auf EHEC vorliege. Selbst wenn die EHEC-Untersuchung früher vorgenommen worden wäre, hätte sich am Krankheitsverlauf nichts geändert.

Vergleichsvorschlag

Den Vorschlag der klagenden Partei für eine gütliche Einigung werde er weiterleiten, sagte Mennel in der vorbereitenden Tagsatzung. Für einen Vergleich fordert Klagsvertreter Beichl 100.000 Euro für die klagende Familie und die Übernahme der Prozesskosten.