Alkoholkontrollen für Serientäterin

Zechprellerin darf keinen Alkohol und keine Drogen mehr konsumieren, sonst droht ihr Gefängnis.
Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung, gewerbsmäßigen Betrugs, Diebstahls und Sachbeschädigung wurde die unbescholtene Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem die Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft. Von der zweiwöchigen Untersuchungshaft werden der 36-Jährigen 107,50 Euro von der Geldstrafe abgezogen.
Serienstraftaten
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sich die Angeklagte bei einer Drogenkontrolle mit Schlägen und Tritten gegen ihre Festnahme gewehrt und dabei versucht, zwei Polizisten zu verletzen. Demnach hat sie zudem Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen und mehrere Zechprellereien begangen. So hat die Arbeitslose dem Urteil zufolge in Restaurants Rechnungen nicht bezahlt, etwa in Götzis 177 Euro und in Bregenz 141 Euro.
Die Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und darf während der dreijährigen Bewährungszeit keine Drogen und keinen Alkohol konsumieren. Alle zwei Wochen muss sie sich Drogen- und Alkoholtests unterziehen. Sollte die 36-Jährige nicht abstinent sein, droht ihr der Vollzug der fünfmonatigen Freiheitsstrafe.
Die Angeklagte war nicht bereit, sich einer Drogen- und Alkoholtherapie zu unterziehen. Deshalb durfte der Richter ihr von Gesetzes wegen keine Therapie gewähren.
Noch nicht entschieden wurde über die Anklagevorwürfe, wonach sie einem Freund Faustschläge ins Gesicht und gegen den Hinterkopf versetzt haben soll.