Oberländer (23) bekam Besuch vom Staatsschutz

Ein Vorarlberger, der auf Instagram der islamistischen Charlie-Hebdo-Attentäter gedacht hatte, wurde gestern verurteilt.
In drei Postings auf Instagram gedachte der 23-jährige Lehrling aus dem Bezirk Bludenz am 2. Juni vor allem der islamistischen Charlie-Hebdo-Attentäter. Bei einem Mordanschlag auf die Pariser Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo im Jänner 2015 wurden zwölf Menschen erschossen.
Wegen Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten wurde der mit einer Vorstrafe belastete Lehrling am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Handy des Angeklagten, auf dem die Postings geschrieben wurden, wurde konfisziert und gehört nun der Republik Österreich.
Das Urteil von Richter Philipp Plattner ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, hat aber keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Hubert Ganner gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht acht Monaten Haft.
Damals bedingt gewährte 720 Euro aus der Geldstrafe vom Dezember 2022 nach dem Suchtmittelgesetz muss der Vorbestrafte nicht bezahlen. Dazu wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.
Mildernd gewertet wurde das Geständnis. Erschwerend wirkten sich drei Vergehen und die Tatbegehung währender Probezeit aus.
Angeklagter zeigte Reue
Der angeklagte Österreicher sagte, er bereue, was er geschrieben habe. Er sei früher ein Muslim gewesen. Aus der Emotion heraus habe er die angeklagten Postings verfasst.
„Sie sind kein Terrorist“, sagte Richter Plattner zum Angeklagten. Aber das Gutheißen von Terrorismus und die Aufforderung zur Begehung von terroristischen Straftaten müssten bestraft werden.
Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nahm nach einem anonymen Hinweis auf die Postings beim Oberländer eine Hausdurchsuchung vor.