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Raser darf 19 Monate nicht mehr ans Steuer

06.11.2024 • 19:09 Uhr
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Symbolbild: SHUTTERSTOCK

Mit 85 statt 30 km/h auf Gemeindestraße gefahren und Alkotest verweigert. Gericht erhöhte Führerscheinentziehungsdauer, weil Autofahrer danach alkoholisiert erwischt wurde.

Auf einer mit Tempo 30 beschränkten Gemeindestraße im Bezirk Feldkirch fuhr der Autolenker nach den gerichtlichen Feststellungen im März nachts bei Dunkelheit in einem Wohngebiet der Polizei mit zumindest 85 km/h davon. Danach verweigerte er einen Alkoholtest.

Was die erhebliche Geschwindigkeitsübertretung anbelangt, stützte sich das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg auf die als glaubwürdig eingestuften Angaben eines nachfahrenden Polizisten. Der Beamte gab an, der nicht geeichte Tachometer seines Polizeiautos habe auf einer Strecke von 800 Metern 85 bis 90 km/h angezeigt, als er  dem Pkw-Lenker auf der Gemeindestraße nachgefahren sei, ohne den Abstand verringern zu können.

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entzog dem Raser im Juni nach dem Führerscheingesetz den Führerschein für zehn Monate und ordnete eine Nachschulung sowie ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme an.

Ohne Lenkberechtigung unterwegs

Den Feldkircher BH-Bescheid bekämpfte der Autofahrer mit einer Beschwerde. Das Landesverwaltungsgericht in Bregenz erhöhte jetzt die Entziehungsdauer für die Lenkberechtigung auf 19 Monate. Die Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.

Für die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit dem Rasen und dem Verweigern des Alkotests wurde der Autofahrer in gesonderten Verwaltungsverfahren zu Geldstrafen verurteilt.

Die Erhöhung der Führerscheinentziehungsdauer auf 19 Monate begründete die zuständige Richterin des Landesverwaltungsgerichts so: Nach dem BH-Bescheid sei der damals über keinen Führerschein verfügende Autofahrer im August während des anhängigen Beschwerdeverfahrens von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt worden.

Zudem, so das Gericht, sei dem Autofahrer bereits 2020 der Führerschein entzogen worden, für vier Monate. Weil er mit 1,4 Promille ein Fahrzeug gelenkt habe.

Wegen dieser Übertretungen müsse angenommen werden, dass der Autofahrer beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr (erhebliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) sowie durch Trunkenheit gefährden werde, heißt es in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Deshalb sei davon ausgegangen, dass er seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach 19 Monaten wiedererlangen werde.