Familienvater wurde Auto abgenommen, weil er auf S16 fast 100 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. Mit seiner Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg.
Mit 85 statt 30 km/h auf Gemeindestraße gefahren und Alkotest verweigert. Gericht erhöhte Führerscheinentziehungsdauer, weil Autofahrer danach alkoholisiert erwischt wurde.