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Wieder Missbrauch: Neuerliche Haftstrafe

13.11.2024 • 17:30 Uhr
Arrrest Haftstrafe
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63-Jähriger wurde im Jänner nach Übergriff auf Siebenjährigen verurteilt. Nun vergriff er sich an zwei siebenjährigen Buben. Gefängnisstrafe und Einweisung in Psychiatrie

Im Oktober 2023 vergriff sich der geschiedene Mann in seiner Wohnung an einem siebenjährigen Nachbarn. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte im Jänner am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der unbedingte, zu verbüßende Teil belief sich auf sechs Monate. Nach vier im Gefängnis abgesessenen Monaten wurde der Häftling im März vorzeitig in die Freiheit entlassen. Er erhielt die Weisung, sich einer ambulanten Psychotherapie zu unterziehen.

Bereits zwei Monate später wurde der 63-Jährige rückfällig. In einem Wald im Bezirk Bludenz vergriff er sich an zwei spielenden Siebenjährigen.

Der Angeklagte war nach den gerichtlichen Feststellungen zur Tatzeit eingeschränkt zurechnungsfähig. Demnach ist der Pensionist aus dem Bezirk Bludenz pädophil und gefährlich.

Gefängnisstrafe

Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der einschlägig vorbestrafte Untersuchungshäftling am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen offene 14 Haftmonate aus der Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe auf drei Jahre und acht Monate Gefängnis. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Zudem wurde der pädophile Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, also auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte einem der geschädigten Buben 2000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist rechtskräftig. Denn der von Stefan Hämmerle verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold waren mit der Entscheidung einverstanden.

Das Gericht stützte sich auch auf das psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller. Während der Befragung des Sachverständigen wurde die Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.

Der Beschuldigte wurde nach dem angeklagten Vorfall vom 10. Mai am 15. Juni festgenommen. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er sagte, ihm tue leid, was er den Buben angetan habe. Er brauche therapeutische Hilfe. „Alleine schaffe ich es nicht.“

Sie hoffe, dass dem Angeklagten jetzt die angeordnete stationäre Therapie mehr helfe als die beim Prozess im Jänner gewährte ambulante, sagte Richterin Wurzinger.