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„Bin in Blutrausch verfallen“: 18-Jähriger zu Doppelmord geständig

18.11.2024 • 14:12 Uhr
Bursche soll Mutter Rippen gebrochen haben
Der 18-Jährige muss sich wegen Doppelmordes, versuchten Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten
(C) APA/STEFAN SOMWEBER

Gegen einen 18-Jährigen hat in Wien ein Prozess wegen Doppelmordes, versuchten Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung begonnen. Er ist geständig: „Ich bereue es.“

Am Montag hat am Wiener Landesgericht gegen einen 18-Jährigen ein Prozess wegen Doppelmordes, versuchten Mordes und absichtlicher schwerer Körperverletzung begonnen. Dem Burschen wird vorgeworfen, im Sommer 2023 zwei schlafende Wohnungslose mit einem Messer vorsätzlich getötet und eine unterstandslose Frau schwer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Zeugeneinvernahme der Frau beantragt. „Ich bekenne mich schuldig“, sagte der 18-Jährige in seiner Einvernahme.

„Ich hab es gemacht. Ich bereue es“, sagte der junge Mann, der ausführlich zu den inkriminierten Morden Stellung nahm. „Wenn ich schon entscheide über Leben und Tod, muss ich das machen“, erläuterte der 18-Jährige. Er sei „in eine Art Blutrausch verfallen“, meinte der Angeklagte. Er habe sich „vor jeder Tat dreckig gefühlt und schmutzig. Ich musste komplett sauber sein, frisch geduscht, gesäubert.“ Er sei „ein dummer Mensch gewesen, der durch die Gegend geht und Menschen umbringt“. Das habe ihn schon „eine längere Phase, zwei bis drei Monate beschäftigt“. Der Gedanke habe ihn „nicht mehr losgelassen.“

Nach erstem Mord „ein Gefühl von Erfüllung“

„Es waren nicht gezielt obdachlose Menschen“, betonte der Angeklagte. Er habe den Opfern „nicht in die Augen schauen können. Ich konnte nicht das Leiden im Gesicht sehen. Es waren schlafende Menschen.“ Nach dem ersten vollendeten Mord habe ihn „ein Gefühl von Erfüllung“ überkommen: „Das Opfer sollte sterben.“ Er habe sich „einerseits schlecht gefühlt. Andererseits war es ein Reiz, den ich noch nie gespürt habe. Irgendwie hat es mir das gegeben, was ich gesucht habe“. „Der kleine Teufel hat gesiegt“, bemerkte der Angeklagte. „Der große Teufel“, korrigierte der vorsitzende Richter Andreas Hautz.

Zurechnungsfähigkeit bescheinigt

Neben den Tötungsdelikten, zu denen der Angeklagte zuletzt geständig war, wird auch eine gegen die Mutter gerichtete Gewalttat verhandelt. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Burschen, zu sämtlichen Tatzeitpunkten zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein. Der Sachverständige stellte jedoch fest, dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eine immense Gefahr ausgeht. Dem Gutachten zufolge sind ohne therapeutische Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäß § 21 Absatz 2 StGB zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hat.

Mann auf Parkbank erstochen

Der damals 17-Jährige soll zunächst am 12. Juli 2023 einen 56-jährigen Mann mit einem Küchenmesser auf einer Parkbank am Handelskai in Wien-Brigittenau erstochen haben. Am 22. Juli fügte er laut Anklage mit derselben Waffe in der Venediger Au in Wien-Leopoldstadt einer 51 Jahre alten Frau schwere Stich- und Schnittverletzungen zu, die das Opfer überlebte. In der Nacht auf den 9. August soll der Bursch am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt einen 55 Jahre alten Mann mit dem Messer getötet haben.

Angriff auf Mutter

Am 18. September 2023 ging er dann laut Anklage auf seine Mutter los und fügte ihr mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zu, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat.