100-m-Schutzzone für Stalkingopfer

Während Probezeit darf unbescholtene 29-Jährige ihren ehemaligen Freund nicht mehr kontaktieren.
Das wurde der Angeklagten im Strafantrag vorgeworfen: Sie habe ihren Ex-Freund nach dem Ende der Beziehung zwischen Jänner und August gestalkt. Zudem habe sie ihm einen heftigen Tritt in die Nieren versetzt und ihn gegen eine Fritteuse gestoßen. Dadurch habe sie ihn verletzt und zu verletzen versucht.
Des Weiteren warf die Staatsanwaltschaft der 29-Jährigen vor, ihm angedroht zu haben, sein Auto schwer zu beschädigen.
Angeklagt wurde die Angestellte aus dem Bezirk Bludenz wegen beharrlicher Verfolgung, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und versuchter Nötigung.
Diversion und Probezeit
Die unbescholtene Angeklagte kam in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch mit einer Diversion davon. Richter Marco Mazzia gewährte ihr ein Probezeit und stellte das Strafverfahren vorläufig ein.
Für die Probezeit von zwei Jahren wurden der Angeklagten Auflagen erteilt. Demnach darf sie ihren ehemaligen Freund nicht mehr kontaktieren. Sie darf ihn weder an seinem Arbeitsplatz noch an seiner Unterkunft aufsuchen. Der 29-Jährigen wurde verboten, sich ihrem früheren Partner näher als auf 100 Meter anzunähern.
Die von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Angeklagte will Ex-Freund immer noch zurück
Allerdings schien die Angeklagte zumindest während der Gerichtsverhandlung noch nicht bereit zu sein, sich an das gerichtliche Kontaktverbot auch tatsächlich zu halten. Die junge Frau sagte wiederholt, sie hoffe, dass ihr Ex-Freund ihr noch eine Chance gebe und die Liebesbeziehung weitergeführt werde.
Der Strafrichter versuchte die Angeklagte wiederholt davon zu überzeugen, dass sie die Entscheidung ihres Ex-Freundes, der die Beziehung beendet habe, akzeptieren müsse. Ihr Ex-Freund gebe ihr keine Chance mehr.
Sollte sich die Angeklagte nicht an die Auflagen halten, würde das Strafverfahren gegen sie fortgesetzt werden.