Einigung im Streit um Photovoltaikanlage
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STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Projekt Zukunftsbild: Illustration zu den Themen Photovoltaikanlage / PV-Anlage / Photovoltaikmodule / Solarpanele / Solarenergie / Energie / Strom. Die gr§te Photovoltaik-Anlage
sterreichs im “SonnenPark Nickelsdorf” aufgenommen am Mittwoch, 6. November 2024. Der “SonnenPark Nickelsdorf” besteht aus drei Teilbereiche und ist eine Hybridanlage in Kombination von PV […]](/2024/11/ABD0021-20241114-1-768x436.jpg)
Gerichtlicher Vergleich sieht vor, dass Installateur Anlage entfernt und Teil der Prozesskosten bezahlt.
Auf dem Dach einer auf 1600 Metern Seehöhe gelegenen Berghütte im Bregenzerwald wurde Ende 2022 eine Photovoltaikanlage errichtet. Der Installateur klagte seine Handwerkerrechnung gerichtlich ein. Der beklagte Auftraggeber hatte die Rechnung nicht bezahlt, weil die Anlage mangelhaft und noch nicht fertiggestellt sei. Der Beklagte verwies dazu auf ein Privatgutachten.
Im am Donnerstag fortgesetzten Zivilprozess erzielten die Streitparteien doch noch eine Einigung. Der gerichtliche Vergleich sieht vor, dass der klagende Handwerker die installierte Photovoltaikanlage abträgt und entfernt. Dafür wurde ihm wegen der derzeit winterlichen Bedingungen rund um die Berghütte eine Frist bis 1. Juli 2025 eingeräumt.
Der gütlichen Einigung zufolge bezahlt der Kläger dem Beklagten 6000 Euro. Damit übernimmt der Handwerker einen Teil der Kosten des Beklagten. Der Beklagtenvertreter bezifferte seine Kosten mit 7700 Euro. Bezahlt hatte der Beklagte im Vorfeld den von ihm bestellten Privatgutachter.
Die Zivilrichterin bat die Anwälte der Streitparteien, den Verhandlungssaal kurz zu verlassen. Denn die Richterin wollte allein mit dem Kläger und dem Beklagten über einen Vergleich verhandeln. Weil die Anwälte während der Vergleichsgespräche nur den eigenen Prozessstandpunkt gerechtfertigt hätten, so die Begründung der Richterin.
Schon nach wenigen Minuten erzielten der Kläger und der Beklagte im Gespräch mit der Richterin eine Einigung. Die Zivilrichterin wies schon zuvor darauf hin, dass der Klage auf sofortige Bezahlung der Handwerkerrechnung nicht stattgegeben werde, sollte auch der Gerichtsgutachter Mängel an der Photovoltaikanlage feststellen. Denn dann wäre das Begleichen der Rechnung noch nicht fällig. „Ich hätte heute eher mit dem Tod gerechnet als mit einer Einigung“, sagte der überraschte Anwalt des Beklagten.