Vermeintlicher Zahnarzt bezahlte Schmerzengeld

Um Sanierungskosten für Fehlbehandlung wird in einem der zahlreichen Zivilprozesse noch verhandelt.
In einem der zahlreichen Zivilprozesse am Landesgericht Feldkirch gegen einen angeblich falschen Zahnarzt wurde rechtskräftig über das Schmerzengeld für die Fehlbehandlung entschieden. Dafür erhielt der klagende Ex-Patient bereits 25.000 Euro überwiesen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck hob im Berufungsverfahren einen Teil des Urteils auf. Dazu fand am Freitag in Feldkirch die angeordnete Ergänzung des Verfahrens statt. Dabei bestätigte der Kläger bei seiner Befragung, dass er sich einer Sanierungsbehandlung bei einem zugelassenen Zahnarzt unterziehen lassen will. Der Kostenvoranschlag dafür betrage 36.000 Euro. Weil er nicht über so viel Geld verfügte, habe er sich der Sanierungsbehandlung noch nicht unterzogen.
Der Kläger verlangt in dem anhängigen Zivilprozess vom beklagten Zahnbehandler auch die Übernahme der Sanierungskosten für die Fehlbehandlung.
Der Anwalt des Beklagten beantragte auch am Freitag die Abweisung der Klage. Denn den Kläger treffe das Alleinverschulden an seinem mangelhaften Gebiss. Weil die Mundhygiene des Klägers unzureichend sei und er die empfohlenen halbjährlichen zahnärztlichen Auffrischungstermine nicht wahrgenommen habe.
Der Beklagenvertreter verwies dazu auch auf ein Privatgutachten eines Zahnarztes. Aber das im Privatgutachten untersuchte Gebiss sei gar nicht seines, erwiderte der Kläger.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat den nicht als Zahnarzt zugelassenen Zahnbehandler angeklagt, wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft für den Fall eines Schuldspruchs. Demnach soll der 53-jährige Angeklagte 17 Patienten zahnärztlich fehlbehandelt und dafür zu Unrecht 101.900 Euro kassiert haben.
Für den Strafprozess wurden noch keine Verhandlungstermine festgelegt. Der Schöffenprozess soll im Jänner 2025 stattfinden.