Ich habe einen Besitz gestört

Frau Salmhofer war wieder einmal schusselig. Ich musste zum Arzt, war – bezeichnenderweise – zu spät dran und freute mich, direkt beim Haus des Arztes einen Parkplatz zu finden. Himmel sei Dank! Der Termin selbst dauerte gerade einmal zehn Minuten und alles war erledigt. Was für ein wunderbarer Tag. Fast ging ich hüpfend zum Auto zurück. Aber nur fast. Mein innerliches Hüpfen wurde jäh unterbrochen, als ich eine Dame mit grimmigem Blick vor meinem Auto stehen sah. Direkt neben ihr ein weiteres Fahrzeug, so positioniert, dass es verdächtig danach aussah, als hätte es eigentlich auf meinen Parkplatz gehört. Was rein physikalisch schwierig war, weil dieser eben von meinereins besetzt war. „Das ist mein Parkplatz. Steht dort am Schild!“ Direkt vor meiner Windschutzscheibe stand tatsächlich ein Schild: „Für Bewohner der Wuzelpfrumpf-Straße“. Gesehen hatte ich das Schild durchaus. Mein Denkfehler: Ich dachte, mein Arzt sei Bewohner jener Straße. Falsch gedacht. Nur weil zwei Häuser nebeneinander stehen, heißt das nicht, dass sie zur gleichen Adresse gehören. Klingt komisch, ist aber so. Ergo: Mein Arzt hatte mit den Parkplätzen vor seinem Eingang exakt gar nichts zu tun. Nada. Nünt. „Es tut mir leid, ich habe das Schild missinterpretiert. Ich fahre sofort weg.“- „Wir haben hier immer Probleme mit Falschparkern“. Zwei Wochen später erhielt ich einen Anwaltsbrief. 372 Euro solle ich zahlen, weil der Dame „nicht unerhebliche Kosten“ entstanden seien. Unter anderem für Haltererhebung, Anwaltsgebühren, Vertragsverletzung und Mühewaltung. Würde ich bezahlen, käme die Sache nicht vor Gericht. Ich starrte auf das Schreiben und fragte mich kurz, ob ich in einem Paralleluniversum gelandet war. Kosten für Haltererhebung? Hallo? Ich bin vor der Dame gestanden! Anwaltskosten? Man könnte auch einfach nicht sofort zum Anwalt gehen. Zwölf Minuten bin ich dort – zugegeben falsch – gestanden. Dass das sehr ärgerlich ist, verstehe ich. Dass man nach Gespräch, Entschuldigung und sofortigem Wegfahren dennoch fast 400 Euro zahlen soll, mag rechtlich zulässig sein. Menschlich finde ich es fragwürdig. Wenn man schon anmerkt, ständig Probleme mit Falschparkern zu haben, würde ich mir eher Gedanken über die Beschilderung machen. Wichtig: 372 Euro sind zu viel. Anwalt anrufen, Rechtsschutzversicherung kontaktieren, Arbeiterkammer fragen. Fehler passieren. Dafür muss man auch geradestehen – aber in einem angemessenen Maß.
Wegen zwölf Minuten Parkplatzwegnehmen inklusive Entschuldigung sollte man nicht das Gefühl bekommen, für zehn Jahre im Häfen zu landen.