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Schwieriger Umgang mit künstlicher Intelligenz

14.03.2024 • 13:15 Uhr
2 April 2023: A man holds a smartphone symbolizing the use of advanced AI and artificial intelligence in communication PHOTOMONTAGE *** Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand, das den Einsatz fortschrittlicher KI und künstlicher Intelligenz in der Kommunikation symbolisiert FOTOMONTAGE
Beinahe täglich wachsen die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz IMAGO

Neue Regeln über den Umgang mit künstlicher Intelligenz sollen vor allem die Bürger und deren Rechte schützen.

Die Grundsatzeinigung hatte es schon im Dezember gegeben, nun machte das EU-Parlament den Sack zu: Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für den „AI Act“, neue, strenge Vorschriften über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen.

Persönlichkeitsrechte

Kernpunkte sind Anwendungen, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen würden. Dazu gehört eine „biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale“ – Behörden dürfen also Gesichtserkennung über Überwachungskameras nur dann laufen lassen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Das könnte bei vermissten Personen der Fall sein oder bei einer Terrorwarnung. Die Einschränkung betrifft auch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken, diese Möglichkeiten werden ganz verboten. Das gilt in Zukunft auch für Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen sowie für das Bewerten von sozialem Verhalten, wie es etwa bereits in China angewendet wird. Auch Verfahren, die man aus dem Film „Minority Report“ kennt, werden nicht erlaubt – dass also jemand in Polizeigewahrsam kommt, weil KI eine Straftat vorausberechnet hat, die erst in der Zukunft passiert.

Verschärfte Vorgaben

Verschärfte Vorgaben soll es für „risikoreiche“ Anwendungen geben, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und Personalverwaltung; es soll auch sichergestellt werden, dass beim Einsatz von KI keine Urheberrechte verletzt werden, sich der Algorithmus zum Beispiel an von Menschenhand produzierten Bildern oder Musikstücken bedient. Dazu wird geregelt, dass Produkte aus KI-Quellen auch als solche gekennzeichnet sind – Stichwort „Deepfake“. KI-Systeme müssen bei ihrer Entwicklung auch eine Risikobewertung absolvieren. Zu guter Letzt: Verbraucher sollen auch die Möglichkeit bekommen, gegebenenfalls Beschwerde einzulegen. Um Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, bevor diese in Kraft treten, soll ein „Europäisches Amt für Künstliche Intelligenz“ eingerichtet werden.

Unterstützung der neuen Regeln

Ausnahmsweise einig waren sich in diesem Fall die österreichischen EU-Abgeordneten, sie stimmten alle für die Regeln. Zustimmende Wortmeldungen aus Österreich kamen von Digital-Staatssekretär Florian Tursky (an seinem letzten Arbeitstag) und von Medienministerin Susanne Raab. EU-Abgeordneter Dragos Tudorache (Renew), Ko-Berichterstatter, sagte: „Wir haben es geschafft, das Konzept der KI mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaften bilden.“ Allerdings stehe noch ein langer Weg bevor.

Nicht im neuen Regelwerk, das nun noch formal vom Rat abgesegnet werden muss, finden sich übrigens selbstfahrende Autos – und militärische Einrichtungen, die einen besonderen Status haben.