Kultur

Vorarlberger Landestheater: Koryphäe für Theaterrecht übt scharfe Kritik an Kulturverwaltung

20.05.2026 • 18:23 Uhr
Jurist und Intendant Christoph Nix
Jurist Christoph Nix über die zukünftige Leitung des Vorarlberger Landestheaters: „Ich würde mich da nicht bewerben. Das ist die Hölle.“ Nix

Der renommierte Theaterjurist und ehemalige Leiter des Stadttheater Konstanz, Christoph Nix, kritisiert die Freistellung von Landestheater-Intendantin Gräve und stellt sich gegen die Argumentation der KuGes.

Die Freistellung von Stephanie Gräve als Intendantin des Vorarlberger Landestheaters sorgt auch außerhalb Vorarlbergs für massive Irritationen. Besonders deutlich fällt die Kritik des deutschen Theaterwissenschaftlers und Juristen Christoph Nix aus. Der ehemalige Intendant der Tiroler Volksschauspiele und langjährige Leiter des Stadttheater Konstanz sieht in den Vorgängen rund um die Vorarlberger Kulturhäuser-Betriebsgesellschaft (KuGes) nicht nur ein juristisches Problem, sondern einen grundsätzlichen Schaden für die politische Kultur.

Spielplanpräsentation 2024/25 Landestheater
Monika Wagner (l.) und Stephanie Gräve. Serra

Vertrauensbasis

Ausgangspunkt der Eskalation ist eine Anzeige Gräves gegen KuGes-Geschäftsführerin Monika Wagner wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Konkret geht es um die Verwendung einer eingescannten Unterschrift Gräves auf einem Vertrag. Wagner sprach dazu bei einer Pressekonferenz am Dienstag von einem „unbeabsichtigten administrativen Fehler“, der inzwischen behoben sei. Gleichzeitig erklärte sie, die notwendige Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit mit der Intendantin sei nicht mehr gegeben.

Gräve selbst widerspricht dieser Darstellung deutlich. Gegenüber der APA erklärte die gebürtige Duisburgerin, sie habe „nicht mit einer Freistellung gerechnet“ und auch nicht damit, dass die Anzeige öffentlich werde. Die Verwendung ihrer elektronischen Unterschrift ohne Rücksprache sei aus ihrer Sicht „kein Versehen gewesen“.

Tatbestand

Nix hält diese Darstellung ebenfalls für plausibel. In seiner Stellungnahme schreibt der Experte für Straf- und Theaterrecht: „Wird die Unterschrift aber extern verwendet, ohne dass eine Zustimmung vorlag, so ist der Tatbestand erfüllt.“ Besonders schwer wiege aus seiner Sicht, dass laut Gräves Darstellung ein Vertrag erstellt worden sei, „der nicht dem wirklichen Willen der Intendantin entsprach.“

Gräve schildert dazu einen konkreten Fall. Dabei ging es um den Dienstvertrag einer Mitarbeiterin, der laut ihr ursprünglich auf zwei Jahre angelegt sein sollte. In der schließlich mit ihrer digitalen Unterschrift ausgestellten Version sei jedoch nur von einem Jahr die Rede gewesen. Sie sei dadurch „als unglaubwürdig dagestanden“. Auch auf Nachfrage in Wagners Büro sei ihr nicht mitgeteilt worden, dass der Vertrag bereits mit ihrer Unterschrift versehen ausgehändigt worden sei.

„Billige Schutzbehauptung“

Damit gerät auch die Argumentation eines bloßen Verwaltungsfehlers ins Zentrum der Kritik von Nix. In seiner Stellungnahme heißt es: „Das Argument des administrativen Fehlers erscheint in einer Einrichtung mit überschaubarer Mitarbeiterzahl wie eine billige Schutzbehauptung.“ Die KuGes-Geschäftsführerin habe angesichts der angespannten Situation „besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen“.

Claudia Voit
Stellvertretende KuGes-Aufsichtsratsvorsitzende Claudia Voit. Hämmerle

Besonders irritiert zeigt sich der Jurist über die Reaktion der KuGes-Spitze. Während die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Claudia Voit öffentlich erklärten, die Beschuldigte habe „nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“ und genieße weiterhin volles Vertrauen, wurde Gräve freigestellt. Genau diese Entscheidung hält der Jurist für problematisch. „Es widerspricht einer guten politischen Kultur und der Compliance, die freizustellen, die den Vorgang benennt“, schreibt er.

Opposition

Kritik kommt auch aus der Opposition. Grünen-Kultursprecher Bernie Weber erklärt: „Wenn Frau Gräves Unterschrift ohne ihre Zustimmung verwendet wurde und sie anschließend freigestellt wird, weil sie Anzeige erstattet, wirft das gravierende Fragen auf. Ich fordere Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) auf, hier umgehend für vollständige Aufklärung und Klarheit zu sorgen.“ SPÖ-Kultursprecher Reinhold Einwallner spricht von einer Belastung für den gesamten Kulturstandort Vorarlberg und forderte eine rasche Aufklärung der Causa.

Darüber hinaus formuliert Nix grundsätzliche Kritik an der Struktur des Theaterbetriebs. Aus seiner Erfahrung gebe es immer wieder Machtverschiebungen zwischen Verwaltungsleitung und künstlerischer Leitung. „Es gibt hier eine klare Tendenz, dass man die Vermutung haben kann, wie die Geschäftsführer Interimsintendanten werden.“ Gerade deshalb hätte die Politik deeskalierend wirken müssen.

Nix und Gräve

Der Jurist hatte nach eigenen Angaben bereits vor Wochen Landesrätin Schöbi-Fink eine kostenlose Vermittlung angeboten. Dieses Angebot sei jedoch abgelehnt worden.

Die rechtliche Stellungnahme hat Nix auf Bitte Gräves erstellt. Gleichzeitig betont er mehrfach, nicht als ihr Rechtsvertreter aufzutreten. Vielmehr verstehe er seine Einschätzung als fachliche Bewertung eines Vorgangs, den er aus Presseberichten und Gesprächen mit der Intendantin kenne.

Die Bekanntschaft von Nix und Gräve reicht mehrere Jahre zurück. Kennengelernt hätten sich beide im Zusammenhang mit einer „Othello“-Inszenierung in Bern, bei der Nix einen Schauspieler engagierte, mit dem Gräve arbeitete. Dennoch betont er ausdrücklich, dass man „per Sie“ sei und kein enges persönliches Verhältnis pflege. Später habe er sich allerdings gefreut, dass Gräve die Leitung des Landestheaters übernommen habe.

„Das ist die Hölle“

Der 1954 geborene Nix gilt als einer der profiliertesten Experten für Bühnenrecht im deutschsprachigen Raum. Er lehrt Straf- und Bühnenrecht an der Universität Bremen und leitete über Jahrzehnte Theater in Deutschland und Österreich. Entsprechend drastisch fällt seine persönliche Einschätzung aus. Mit Blick auf die Vorgänge rund um das Landestheater sagt er: „Ich würde mich da nicht bewerben. Das ist die Hölle.“