Wiederbetätigung mit 24 WhatsApp-Bildern

2880 Euro Geldstrafe für 33-Jährigen: Nationalsozialismus mit Fotos und Sprüchen verharmlost.
Das Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes hat der in Vorarlberg lebende Deutsche an einem Weihnachtsfeiertag begangen. Innerhalb einer halben Stunde hat der damalige Skiliftarbeiter am 26. Dezember 2019 mit seinem Smartphone einem Arbeitskollegen mit politisch rechter Gesinnung per WhatsApp 24 Bilder und Sprüche mit Bezug zur NS-Zeit geschickt. Damit hat der 33-Jährige nach Ansicht aller acht Geschworenen den Nationalsozialismus verharmlost und verherrlicht.
Urteil rechtskräftig
Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose beim Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2880 Euro (720 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem der von Rudolf Hartmann verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet der Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Die Taten des unbescholtenen und geständigen Täters hätten sich im unteren Bereich des Strafbaren bewegt, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Schwurgerichtshofes. Deshalb sei es nicht notwendig, eine Haftstrafe zu verhängen. Zur Abschreckung des Angeklagten und möglicher Nachahmer sei es allerdings nicht möglich gewesen, die Geldstrafe teilbedingt zu gewähren.
Geläutert? Der Angeklagte hatte unter anderem Bilder von Adolf Hitler verschickt, versehen mit Sprüchen wie „Guter Junge“ und „Nicht alle Helden tragen Masken“. Inzwischen habe er erfahren, dass der Bruder seines Großvaters im Zweiten Weltkrieg als Soldat in Russland ums Leben gekommen sei. Das habe ihm die Augen für die Gräuel von Kriegen geöffnet, sagte der Angeklagte vor Gericht.