Junges Opfer war mit Gewalt einverstanden

17-Jähriger stimmte als Sanktion einem Schlag zu.
Der 17-jährige Angeklagte war nach den gerichtlichen Feststellungen der Meinung, der gleichaltrige Lehrling täusche einem Mädchen gegenüber Liebe nur vor. Bei einem Treffen vor einem Kindergarten in Dornbirn sagte der beschuldigte Arbeitslose demnach zu seinem Alterskollegen, er werde ihn schlagen, wenn der Lehrling den Kontakt zu dem Mädchen nicht abbreche. Der Lehrling war damit einverstanden.
Wenige Tage später trafen sich die beiden Burschen ein zweites Mal, dieses Mal vor einer Dornbirner Schule. Weil der Lehrling den Kontakt zu dem Mädchen nicht abgebrochen hatte. Er sagte zum Angeklagten, der Arbeitslose dürfe ihm deshalb einen Schlag verpassen, einen leichten.
Aber der Angeklagte schlug mehrmals zu und trat auf den bereits am Boden liegenden 17-Jährigen ein. Das Opfer wurde dabei leicht verletzt.
“Werde ihn abstechen”
Zudem hat der Angeklagte nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher zum Lehrling gesagt, er werde ihn abstechen, wenn er die Polizei informiere. Des Weiteren hat der 17-Jährige zwei Tatzeugen (vergeblich) dazu aufgefordert, ihn vor der Polizei zu entlasten.
Der Schuldspruch bei der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch erfolgte wegen Körperverletzung, Nötigung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 400 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre eineinhalb Jahre Gefängnis gewesen. Als Schmerzengeld hat der Täter dem Opfer 100 Euro zukommen zu lassen.
Geburtstagsprogramm
Die Gerichtsverhandlung fand am Geburtstag des Angeklagten statt. Staatsanwalt Philipp Höfle gratulierte ihm zum Geburtstag und merkte an, es gebe wohl ein erfreulicheres Geburtstagsprogramm als einen Strafprozess.