Vater brach seiner Tochter die Nase

Zudem drohte er laut Urteil, sie zu verbrennen. Geldstrafe für unbescholtenen 51-Jährigen.
Wegen körperlicher und verbaler Gewalt gegen seine älteste Tochter wurde der in Vorarlberg lebende Afrikaner schuldig gesprochen. Der unbescholtene Angeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Die anderen 480 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der 51-jährige Selbstständige seiner Tochter 500 Euro zukommen zu lassen.
Nicht rechtskräftig
Das wegen Körperverletzung, Nötigung und versuchter Nötigung ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.
Nach Ansicht von Richter Thomas Wallnöfer hat der Angeklagte 2015 seiner damals 14-jährigen Tochter mit einem Faustschlag einen Nasenbeinbruch, der nicht verschoben wurde, zugefügt.
Gedroht das Haus anzuzünden
Zudem hat der Beschuldigte nach den gerichtlichen Feststellungen im Vorjahr in seiner Dornbirner Wohnung seine Tochter zwei Mal bedroht. Demnach hat er zu ihr gesagt, wenn sie die Wohnung nicht verlasse, werde eine Tragödie passieren. Später hat er nach Überzeugung des Strafrichters zu ihr gesagt, wenn sie die gemeinsame Wohnung nicht verlasse, werde er das Haus anzünden und sie dabei verbrennen lassen.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe zwischen 2012 und 2015 seine Tochter mehrfach mit Ohrfeigen leicht verletzt. Die Blessuren seien nicht erwiesen, begründete der Richter dazu sein Urteil.
Scheidungskrieg
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Verteidiger Christian Steurer beantragte einen Freispruch von allen Vorwürfen: Sein Mandant sei während eines Scheidungskriegs zu Unrecht belastet worden.