Lokal

Nach Einbruchsversuch nun doch vor Gericht

21.08.2021 • 11:00 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Klaus Hartinger</span>
Symbolbild/Klaus Hartinger

Die Staatsanwaltschaft hat dem Jugendlichen ein Angebot gemacht, das dieser aber nicht ernst nahm.

Eine Diversion ist ein Angebot, das man als Beschuldigter oder Angeklagter nur selten ausschlagen sollte. In der Regel steht einem ansons­ten eine Verurteilung bevor. Mit dem Angebot eines außergerichtlichen Tatausgleichs durch die Staatsanwaltschaft hätte auch ein junger Syrer einem Gerichtsverfahren entgehen können, hätte er es nur ausreichend ernst genommen. Immer wieder wurde ihm die Frist zur Ableistung der 20 aufgetragenen Sozialstunden verlängert. Neun waren es am Ende, laut Bericht des Vereins Neustart. Er habe aber 17 Stunden geleistet, beteuert der junge Mann. Gemeinsam mit einem anderen soll er versucht haben, in Hohenems einen Zigarettenautomaten mit einer Spitzhacke aufzuhebeln. Als sie anschließend versuchten, mit einem fremden Fahrrad zu entkommen, war die Polizei bereits vor Ort.

Diversion

Dem Eigentümer des Zigarettenautomaten habe er bereits 200 Euro vorbeigebracht, erklärt der Jugendliche. Richterin Sabrina Tagwercher versucht vergeblich, den Mann telefonisch zu erreichen, um die Angaben bestätigen zu lassen. Der Vater des Jugendlichen erklärt aber, er dabei gewesen. „Warum haben Sie es denn so locker genommen?“, will Staatsanwältin Karin Dragosits von ihm wissen. Er habe gedacht, es werde eh nichts passieren. Er habe immerhin einen Einbruchsdiebstahl begangen, ermahnt ihn die Anklägerin. Angesichts der Tatsache, dass die Entschädigung offensichtlich doch geleistet wurde und nicht ganz klar ist, wie viele Stunden Sozialarbeit der Angeklagte geleistet hat, ist die Richterin im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft noch einmal bereit, ihm eine Diversion anzubieten. Allerdings verwaltet nun der Vater des Teenagers sein Geld und legt es ihm entsprechend aus. Die Eltern hätten dem jungen Mann nun die Kandare angezogen, erklärt der Pflichtverteidiger. „Er hat einen völlig neuen Freundeskreis.“ „Diese Chance bekommen Sie kein zweites Mal“, erklärt Tagwercher. Als Angeklagter vor Gericht wolle sie ihn nicht wieder sehen.