Haft nach Drohung mit Brandstiftung

Drei Monate Gefängnis: Mitarbeiter drohte Chef dessen Firma anzuzünden.
Wegen gefährlicher Drohung mit einer Brandstiftung und mit einer Körperverletzung wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Sechs Monate wurde für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil von Richterin Magdalena Rafolt, mit dem der von Clemens Ender verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Mit Brandstiftung gedroht
Der 22-jährige Handwerker hat nach den gerichtlichen Feststellungen am 21. Juni damit gedroht, das Unterländer Firmengebäude seines Chefs anzuzünden. Demnach hat er seine Drohung damit untermauert, dass er mit einem geöffneten Benzinkanister auf den Müllcontainer des Betriebs zugegangen ist. Zudem hat der Mitarbeiter nach Ansicht der Richterin zwei Tage später zu seinem Chef gesagt, er werde ihn umbringen.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, er sei auf seinen Chef wütend gewesen. Weil sein Arbeitgeber angeblich sexuellen Kontakt mit seiner Ex-Freundin gehabt habe. Und weil sein Boss seine Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu Unrecht angezweifelt habe. Der Untersuchungshäftling bestritt die Drohung mit der Brandstiftung. Er gab zu Protokoll, er habe beim zweiten Vorfall zu seinem Chef lediglich gesagt, man sollte ihn zusammenschlagen.
Keine mildernden Umstände
Mildernd sei nichts zu werten, sagte Richterin Rafolt. Erschwerend sei unter anderem die einschlägige Vorstrafe wegen gefährlicher Drohung. Die neue Feldkircher Strafrichterin sah davon ab, offene 18 Haftmonate aus einer Vorstrafe zu verhängen. Nicht angenommen hat die Richterin, dass der Angeklagte beim ersten Vorfall mit einem Messer in der Hand gesagt hat, er werde den Chef niederstechen.