Staatsanwalt: “Eine schrecklich nette Familie”

Vater und Sohn erneut wegen Gewaltdelikten verurteilt. Noch einmal bedingte Haft.
Eine schrecklich nette Familie“ seien die beiden vorbestraften Angeklagten, sagte Staatsanwalt Markus Fussenegger in seinem Schlussplädoyer. Der 49-jährige Erstangeklagte bedankte sich ebenso ironisch für die Anmerkung des öffentlichen Anklägers.
Er und sein 22-jähriger Sohn wurden in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch neuerlich wegen Gewaltdelikten schuldig gesprochen.
Nach Ansicht des Richters hat der 22-jährige Zweitangeklagte seine damalige Lebensgefährtin über neun Monate hinweg mit Schlägen immer wieder verletzt und misshandelt und einmal auch bedroht. Das bestritt der Türke aus dem Bezirk Dornbirn. Zugegeben hat der Schichtarbeiter hingegen, dass er in der Wohnung des Vaters seiner serbischen Ex-Partnerin eine Fensterscheibe und eine Tür beschädigt hat. Nach dem Ende ihrer Beziehung brachte die 25-Jährige das gemeinsame Kind auf die Welt.
Bedingte Haftsstrafen.
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Sachbeschädigung wurde der einschlägig vorbestrafte 22-Jährige zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 5400 Euro (360 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Hinzu kommen 1680 Euro aus einer Vorstrafe. Damit hat er insgesamt 7080 Euro zu bezahlen.
Ebenfalls nicht rechtskräftig ist das Urteil gegen seinen Vater. Über den mit fünf einschlägigen Vorstrafen belasteten 49-Jährigen wurde wegen Nötigung eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten und eine Geldstrafe von 1920 Euro (240 Tagessätze à 8 Euro) verhängt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat er den 51-jährigen Vater der Ex-Partnerin seines Sohnes am T-Shirt gepackt und hinein in dessen Wohnung gestoßen. Die kombinierten Strafen seien für die einschlägig vorbestraften Angeklagten die letzte Chance, sagte Richter Andreas Böhler. Beim nächsten Mal würde es teilbedingte Haftstrafen geben.