Lokal

Versiegeltes Lokal doch nicht betreten

01.02.2022 • 16:00 Uhr
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Symbolbild apa

Freispruch von Siegelbruch für Verpächter und Pächterin von behördlich geschlossenem Glücksspiellokal.

In dem Café im Bezirk Feldkirch wurde offenbar illegales Glücksspiel betrieben. Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eine vorübergehende Betriebsschließung angeordnet. Um das nach außen sichtbar zu machen, wurden an den Türen amtliche Siegel angebracht.
Trotz des behördlichen Verbots wurde danach das Lokal verbotenerweise betreten. Dadurch wurde ein Siegel beschädigt. Als Täter angeklagt hat die Staatsanwaltschaft den Verpächter des Lokals und die Pächterin. Ihnen wurde im Strafantrag das Vergehen des Siegelbruchs zur Last gelegt. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor. Das mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis belegte Verbrechen der Verleumdung wurde zusätzlich angeklagt.

Im Zweifel freigesprochen

Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurden die von David Rosenberger verteidigten Angeklagten aber im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer, mit dem Staatsanwältin Melanie Wörle einverstanden war, ist rechtskräftig.
Der Strafrichter sagte in seiner Urteilsbegründung, es gebe keine Beweise für die Schuld der beiden Angeklagten. Die vorliegenden Verdachtsmomente seien für eine Verurteilung nicht ausreichend. Zumal keine Hausdurchsuchungen vorgenommen worden seien; dabei hätten möglicherweise verwendete Schlüssel für das Öffnen der Türen in dem von der Betriebsschließung betroffenen Lokal gefunden werden können.

Polizei sofort da

Die beiden Angeklagten sagten, sie seien unschuldig. Sie hätten nach der behördlichen Betriebsschließung das Lokal nicht mehr betreten. Sie berichteten davon, dass nach einer früheren Betriebsschließung unter einem anderen Pächter jemand trotzdem das Lokal betreten habe. Angebrachte Bewegungssensoren hätten dazu geführt, dass sofort die Polizei angerückt sei.