Haftaufseher verriet Daten von Gefangenen

Justizwachebeamter übergab wiederhergestellte Dokumente aus dem privaten USB-Stick seiner Chefin.
Wegen der Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Verleumdung wurde der unbescholtene Ex-Justizwachebeamte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der 54-Jährige Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch und Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung an. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Weitergabe von Dokumenten
Der Angeklagte gab zu, dass er 2020 als Feldkircher Justizwachebeamter private und von ihm wiederhergestellte dienstliche Dokumente über Häftlinge vom privaten USB-Stick der Leiterin der Justizanstalt Feldkirch einem steirischen Journalisten zukommen ließ.
Zudem hat der Angeklagte nach Ansicht von Richterin Magdalena Rafolt die Gefängnisleiterin mit der bewusst wahrheitswidrigen Behauptung verleumdet, ihr USB-Stick sei außerhalb des Gefängnisses bei einem Fahrradständer auf dem öffentlichen Gehweg neben der Justizanstalt gefunden worden. Damit habe er seiner Chefin zu Unrecht unterstellt, ihre Amts- und Standespflichten mit der sicheren Verwahrung des Datenträgers verletzt zu haben. Als Teilschadenersatz für die Verleumdung und die Verbreitung ihrer privaten Fotos hat der Angeklagten ihr 150 Euro zukommen zu lassen.
Strafe
Eine bloße Geldstrafe wäre trotz der Unbescholtenheit des teilweise geständigen Angeklagten eine zu milde Sanktion, sagte die Richterin, weil viele Menschen davon betroffen seien, dass er ein Problem mit seiner Chefin gehabt habe. 137 Menschen seien durch die Verbreitung der Daten in ihrem Recht auf Datenschutz verletzt worden, berichtete Ralf Pohler als Anwalt der Justizanstaltsleiterin.
In zwei anhängigen Verfahren habe die Datenschutzbehörde entschieden, dass sie mit der Aufbewahrung von dienstlichen Daten in ihrem privaten, unverschlüsselten USB-Stick eine Datenschutzverletzung begangen habe, sagte die Gefängnisleiterin als Zeugin. Sie habe in beiden Verfahren Beschwerde erhoben, über die das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden habe. Antragsteller in einem der zwei Datenschutzverfahren ist der rechtskräftig verurteilte Mörder eines Dornbirner BH-Mitarbeiters.