Geldstrafe: Schneeball auf Polizisten geworfen

23-Jähriger wehrte sich gegen Festnahme nach tätlichem Angriff auf Beamte mit Schneeballwurf nach Coronademo.
Einen Schneeball warf der dazu geständige Zweitangeklagte am 12. Dezember 2021 nach einer Coronademonstration in Bregenz auf dem Symphonikerplatz vor dem Festspielhaus auf Polizisten, die nach der Festnahme eines Demonstranten eine Absperrkette bildeten. Der auf ihn zufliegende Schneeball wurde nach den gerichtlichen Feststellungen von einem Polizisten mit einer Hand abgelenkt. Sonst wäre der Beamte nach eigenen Angaben wohl im Gesicht getroffen worden.
Schuldig gesprochen
Den Schneeballwurf wertete Richter Julian Fettner am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch als Vergehen des tätlichen Angriffs auf Beamte. Zudem wurde der 23-jährige Zweitangeklagte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Weil der Bregenzer sich nach Ansicht des Richters nach dem Schneeballwurf gegen seine Festnahme leicht zur Wehr gesetzt hat.
Dafür wurde der ledige Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von zumindest 2000 Euro zu einer Zusatzstrafe von 3080 Euro (140 Tagessätze zu je 22 Euro) verurteilt.Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Müller nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die Geldstrafe entspricht zwei Monaten Haft. Bei der Strafbemessung war die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen wegen anderer Delikte vom März 2022 zu berücksichtigen.
Urteil nicht rechtskräftig
Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde über den 25-jährigen Erstangeklagten eine Geldstrafe von 1400 Euro (280 Tagessätze à 5 Euro) verhängt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte und die Staatsanwältin Bedenkzeit in Anspruch nahmen. Auch der mit einer Vorstrafe belastete Erstangeklagte hat sich nach Überzeugung des Richters gegen seine Festnahme leicht gewehrt.
Freigesprochen wurde der von Stefan Aberer verteidigte Bregenzer hingegen im Zweifel vom Vorwurf des tätlichen Angriffs auf einen Beamten. Auch dem Erstangeklagten wurde im Strafantrag der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, zumindest einen Schneeball auf Polizisten geworfen zu haben. Der 25-Jährige bestritt aber den Tatvorwurf. Und der Polizist, der ihn im Ermittlungsverfahren belastet hatte, sagte vor Gericht als Zeuge, er könne nicht mehr mit Sicherheit angeben, dass auch der Erstangeklagte ein Schneeballwerfer war.