Vorwurf: Übergriffe im Urlaub im Vollrausch

19-Jährigem wird vorgeworfen, in Italien versucht zu haben, eine Arbeitskollegin zu vergewaltigen.
Im Vollrausch hat der angeklagte Vorarlberger nach Darstellung der Staatsanwaltschaft am 6. Juni 2022 bei einem Lehrlingsausflug in Lignano in Italien zuerst versucht, mit einer 19-jährigen Arbeitskollegin gegen deren Willen zu schlafen. Danach soll er in jener Nacht in dem Caravan sogar versucht haben, sie zu vergewaltigen.
Stark alkoholisiert
Der 19-Jährige war dabei nach Einschätzung der Anklagebehörde derart alkoholisiert, dass er nicht zurechnungsfähig war. Deshalb wurde er nicht wegen versuchter Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und versuchter Vergewaltigung angeklagt, sondern wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung.
In der vertagten Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richter Dietmar Nußbaumer lässt zunächst ein gerichtsmedizinisches Gutachten zur Frage einholen, ob der Angeklagte zur Tatzeit unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen stand.
Keine Erinnerungen
Der unbescholtene Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er sei alkoholisiert gewesen, habe aber keinen Vollrausch gehabt. Dennoch habe er keine Erinnerung an die Nacht zum 6. Juni 2022. Das erklärt sich der Facharbeiter mit K.o-Tropfen, die in Getränken von Fremden gewesen sein müssten, die er am Abend bei einer Strandparty an der Adriaküste getrunken habe.
Verteidigerin Manuela Schipflinger-Klocker meint, ihr Mandant sei wegen der K.o-Tropfen zurechnungsunfähig gewesen und dürfe daher strafrechtlich nicht belangt werden, auch nicht wegen der angeklagten Rauschtaten. Der Angeklagte sei freizusprechen.
Unzuständigkeitsurteil
Sollte er weder einen Alkohol-Vollrausch noch den Einfluss von K.o-Tropfen feststellen können, müsste ein Unzuständigkeitsurteil gefällt werden, sagte Richter Nußbaumer. Denn dann wäre nicht er als Einzelrichter, sondern ein Schöffensenat mit zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern zuständig, der entscheiden müsste, ob eine versuchte Vergewaltigung und eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt. Für diesen Fall würde der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre Gefängnis betragen. Für die derzeit angeklagten sogenannten Rauschtaten beläuft sich die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre Haft.
Der Beschuldigte wurde nach den angeklagten Vorfällen keinem Alkoholtest unterzogen. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Annahme eines Alkohol-Vollrausches auf Zeugenaussagen und Videos des Angeklagten vom Ausflug nach Italien.