Dementer 86-Jähriger Handtasche gestohlen

Geldstrafen für zwei unbescholtene 17-Jährige, von denen einer mit geklauter Bankomatkarte einkaufte.
Einer dementen 86-Jährigen, die am Bodenseeufer an der Bregenzer Pipeline badete, stahl der 17-jährige Zweitangeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen im Juli 2022 die Handtasche. Daraus nahm der Arbeitslose 20 Euro und die Bankomatkarte und warf die Handtasche samt E-Card und Personalausweis in einen Abfalleimer.
Die gestohlene Bankomatkarte übergab der Zweitangeklagte dem 17-jährigen Erstangeklagten, der damit bei Zigarettenautomaten Zigaretten im Wert von 101 Euro und bei einer Tankstelle Lebensmittel zum Preis von 22 Euro kaufte. Am Verzehr der Lebensmittel wirkte der Zweitangeklagte mit.
Teilbedingte Geldstrafe
Der unbescholtene, arbeitslose und schon vor der Polizei geständige Erstangeklagte wurde am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Der Schuldspruch erfolgte wegen Annahme entfremdeter unbarer Zahlungsmittel, Einbruchsdiebstahls und schweren Betrugs. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Über den unbescholtenen Zweitangeklagten wurde eine Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze a’ 4 Euro) verhängt, davon 360 Euro unbedingt. Schuldig gesprochen wurde der Unterländer wegen Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Urkundenunterdrückung und Hehlerei, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Haft. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zweitangeklagte behauptet
Der ansonsten geständige Zweitangeklagte behauptete, ein ihm unbekanntes Mädchen habe ihm die gestohlene Handtasche und 10 Euro übergeben und ihn gebeten, die Handtasche zu entsorgen. Richterin Sabrina Tagwercher hielt aber diese Angaben für unglaubwürdig und ging davon aus, dass der Zweitangeklagte der alten Frau die Handtasche gestohlen hat.