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Freispruch von zwei gelegten Bränden

21.02.2023 • 13:16 Uhr
Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Klaus Hartinger

Auch schon bei früheren fünf Bränden gab es keinen Nachweis dafür, dass 22-Jähriger der Täter war. Er wurde nie verurteilt.

Der 22-Jährige stand im Verdacht, insgesamt sieben Brände gelegt zu haben. Aber er ist nie verurteilt worden.

Am Dienstag wurde der Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel davon freigesprochen, im Vorjahr innerhalb von zwei Wochen an seinem damaligen Arbeitsplatz zwei Feuer verursacht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Schwere Sachbeschädigung

Die Anklage im Strafantrag lautet nicht auf Brandstiftung, sondern auf schwere Sachbeschädigung mit einem Schaden von 10.000 Euro, weil es sich um rasch gelöschte kleinere Feuer gehandelt hat. Am 20.9.2002 brannte in dem Unternehmen im Bezirk Bludenz Toilettenpapier auf einem Boiler, am 5. Oktober 2022 Papier in einem Abfalleimer.

„Ich glaube eher, dass Sie es waren, aber das ist nicht genug“, sagte Richter Julian Fettner. Denn es gebe nur Hinweise für die Schuld des Angeklagten, aber keine Beweise. Deshalb sei im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen. Das Verhalten des angeklagten Mitarbeiters vor und nach den Bränden sei zwar auffällig gewesen, reiche aber nicht für einen Schuldspruch.

Angeklagte wurde entlassen

Der angeklagte Mitarbeiter wurde entlassen. Der die Vorwürfe bestreitende Angeklagte sagte, er sei beinahe gezwungen, sich arbeitslos zu melden, wenn er stets falsch verdächtigt werde, an Arbeitsplätzen Feuer zu legen.

Staatsanwältin Buss-Gerstgrasser meinte, es sei kein Zufall mehr, dass es oft dort brenne, wo der Angeklagte arbeite oder sich aufhalte. Vor der nunmehrigen Anklage sei der junge Mann bereits fünf Mal als Brandleger verdächtigt worden. Zwei Mal habe es in einem Lebensmittelgeschäft gebrannt, in dem der 22-Jährige gearbeitet habe, und einmal in einem anderen Lebensmittelgeschäft mit ihm als Mitarbeiter. Auch bei einer steirischen Fahrschule habe es gebrannt, als er sich dort befunden habe.