Lokal

Haftstrafe für Betrüger: Hauskauf ohne Geld

23.03.2023 • 12:51 Uhr
Investor nach Ansicht der Richter nicht existent. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Investor nach Ansicht der Richter nicht existent. Klaus Hartinger

Teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten für Vorbestraften wegen versuchten schweren Betrugs: 58-Jähriger bezahlte Kaufpreis von 590.000 Euro für Wohnhaus nicht.

Neuerlich wurde der mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete 58-Jährige wegen Betrugs bei einem Hauskauf verurteilt. Die am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch verhängte Zusatzstrafe beträgt zwölf Monate Haft. Davon sind vier Monate zu verbüßen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Magdalena Rafolt ist nicht rechtskräftig. Der von Gernot Klocker verteidigte Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Staatsanwältin Julia Müller nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für das Verbrechen des versuchten schweren Betrugs belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Weder zahlungsfähig noch zahlungswillig

Der Unterländer unterschrieb 2020 einen Kaufvertrag für ein Wohnhaus im Bezirk Bludenz. Den Kaufpreis von 590.000 Euro bezahlte der Käufer aber nicht. Der Angeklagte war nach den gerichtlichen Feststellungen weder zahlungsfähig noch zahlungswillig.

Investor nicht existent

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig,  und beantragte einen Freispruch. Er gab zu Protokoll, ein Investor für seine damals vor der Gründung stehende Investmentgesellschaft habe das versprochene Geld doch nicht investiert. Deshalb habe er den Kaufpreis nicht bezahlen können. Einen derartigen Investor gab es nach Ansicht der Richter allerdings gar nicht. Ein Schweizer Investor habe sich für die Übernahme einer Vorarlberger Diskothek und andere Projekte interessiert, aber nicht für das Wohnhaus im Bezirk Bludenz, sagte Richterin Rafolt in ihrer Urteilsbegründung.

Einer Immobilienmaklerfirma hat der Angeklagte die Käuferprovision von 14.100 Euro zu bezahlen, dem Oberländer Anwalt, der den Kaufvertrag schrieb, als Teilschadenersatz 1000 Euro und der Hauseigentümerin 60 Euro für pauschale Unkosten. Die Hauseigentümerin hat ihre Liegenschaft inzwischen um 610.000 Euro anderweitig verkauft.

Ähnliches Urteil 2020

Bei der Strafbemessung musste der Schöffensenat auf ein Urteil vom Juni 2020 Rücksicht nehmen. Damals wurde der Angeklagte am Landesgericht in einem ähnlichen Verfahren schuldig gesprochen, weil er trotz seiner Überschuldung 2017 einen Kaufvertrag unterschrieben, aber den Kaufpreis von mehr als 400.000 Euro für ein Haus nicht bezahlt hatte. Wegen versuchten schweren Betrugs wurde der Vorbestrafte 2020 zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, davon 8 Monate unbedingt. Tatsächlich verbüßt hat der geschiedene Angestellte davon sechs Monate.