107 km/h zu schnell: 1.410 Euro Geldstrafe

Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die BH-Strafe für einen Motorradfahrer, der Tempolimit von 80 km/h außerhalb des Ortsgebiets missachtete.
Mit mehr als 187 km/h raste der Motorradfahrer am 24. August 2022 kurz vor 20 Uhr auf der Landesstraße 200 im Bezirk Bregenz außerhalb des Ortsgebiets, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80. Nach dem Abzug einer Messtoleranz stellte die den Motorradlenker überholende und anhaltende Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung von 107 km/h fest.
Entzug der Lenkerberechtigung und Nachschulung
Für den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Oktober 2022 eine Geldstrafe von 1410 Euro. Zudem wurde im Führerscheinverfahren die Lenkberechtigung für sechs Monate entzogen und eine Nachschulung angeordnet.
Den sechsmonatigen Führerscheinentzug akzeptierte der Motorradfahrer. Gegen die Höhe der Geldstrafe erhob er Beschwerde. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Beschwerde nun aber keine Folge und bestätigte das Strafmaß. Dagegen kann noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien eingelegt werden. Die vom Beschuldigten zu bezahlenden Verfahrenskosten setzte das Landesverwaltungsgericht mit 282 Euro fest.
Strafrahmen nur zu 28 Prozent ausgeschöpft
Der unbescholtene Beschuldigte meinte, die Verwaltungsstrafe sei vor allem wegen seiner angespannten finanziellen Lage zu hoch ausgefallen. Die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten seien von der Bezirkshauptmannschaft bei der Strafbemessung bereits berücksichtigt worden, erwiderte das Landesverwaltungsgericht. Bei einer Gefährdung der Verkehrssicherheit mit einer derartig gravierenden Geschwindigkeitsübertretung wäre bei einem durchschnittlichen Einkommen sogar eine höhere Geldstrafe vertretbar gewesen. Der Strafrahmen nach der Straßenverkehrsordnung betrage bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets 300 bis 5000 Euro. Mit 1410 Euro sei der Strafrahmen nur zu 28 Prozent ausgeschöpft worden.
Die Bregenzer Richterin Eva Ostermeier merkte an, im Vorjahr seien in Österreich 369 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Dabei sei überhöhte Geschwindigkeit die zweithäufigste Unfallursache gewesen. Zur Abschreckung müssten daher strenge Strafen verhängt werden.
Die Verwaltungsrichterin widersprach der Darstellung des Beschuldigten und hielt in einem Rechtssatz als juristische Leitlinie das fest: Eine gerade Strecke mit freier Sicht stelle noch keine verlockende Gelegenheit und damit keinen Milderungsgrund dar.