Wirtschaftskammer kritisiert Klimaschutz

Die geplante Änderung des Raumplanungsgesetzes stößt auf ein geteiltes Echo.
Kaum ein Thema ist in Vorarlberg so umstritten, wie die Raumplanung. Die starke Zersiedelung des Rheintals in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts hat zwar vielen Menschen den Traum vom Eigenheim erfüllt, aber Bauland auch knapp werden lassen. Der Platzbedarf, der Umweltschutz und höchstgerichtliche Entscheidungen haben eine Novelle nötig gemacht, deren Begutachtung nun abgeschlossen wurde.
Kritik des Landesvolksanwaltes
Gesetzesänderung soll unter anderem mit einem absurden Problem aufräumen: Wenn eine Gemeinde ein Grundstück gesetzwidrig widmet, wie es Ludesch im Fall der Erweiterung eines Dosenherstellers getan hat, kann der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Widmung aufheben. Dann hat das Grundstück allerdings gar keine Widmung mehr und kann theoretisch bebaut werden, wenn die Gemeinde nicht schnell einen neuen Flächenwidmungsplan erlässt. Dem will das Land nun mit einem generellen Baustopp auf solchen Flächen begegnen.
Der Landesvolksanwalt begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, hält es aber dennoch für „völlig unzureichend“. Er befürchtet die geplante Gesetzesstelle könnte ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit schaffen, da bei den vorgesehenen Ersatzwidmungen keine genaue Begründung erfolge. Die Gemeinden sollten aber zur Erlassung von neuen Flächenwidmungsplänen mit ausreichenden Begründungen verpflichtet sein. Begründungsmängel seien schließlich der häufigste Grund für Aufhebungen durch den VfGH. In der Stellungnahme wird außerdem kritisiert, dass Land und Gemeinden schon jetzt immer wider der Meinung seien, sie könnten „von einer geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes ohne wesentliche Begründung“ abgehen.
Unglückliche Eigentümer
Die Eigentümervereinigung ist mit einer geplanten Änderung der Raumplanung gar nicht glücklich: Besonders reiche Menschen umgehen derzeit Zweitwohnsitzverbote in Nobelskiorten damit, dass sie formal Hotels oder Appartements betreiben lassen, die sie aber ausschließlich selbst nutzen. Nach dem Gesetzesentwurf sollen diese bald als Ferienwohnungen gelten.
Die Eigentümervertreter beteuern jedoch, dass die Appartementbesitzer am Arlberg oft gar nicht so viele Einfluss auf ihr Eigentum hätten, und die wahre Kontrolle bei den Hoteliers liege, denen man die Einheiten formal überlässt. Man lehne daher „die beabsichtigte Verschärfung gem. § Abs. 3 lit b“ ab (mit dem Schönheitsfehler, dass die Regierungsvorlage keinen solchen Paragraphen hat, sondern wohl § 16 Abs 3 lit b gemeint war). Das Land begründet die geplante Änderung damit, dass Investorenmodelle „immer häufiger dazu genutzt werden, die bestehenden Ferienwohnungsregelungen zu umgehen“. Unterstützung gibt es dafür bei der Ziviltechnikerkammer.
Wohl auch, um die Änderung rechtlich besser abzusichern, argumentiert man beim Land mit der erschwerten Sanierung solcher, im geteilten Eigentum stehender Objekte.
WKV kritisiert Klimaschutz
Die Vorarlberger Wirtschaftskammer findet eine Verankerung des Klimaschutzes im Raumplanungsgesetz „deplatziert“. In ihrer Stellungnahme belehrt sie das Land zunächst anhand einer Definition aus dem Internet darüber, was Klima überhaupt bedeute („die Zusammenfassungen der Wettererscheinungen an einem ausgewählten Ort, in einer Großregion oder auch auf dem gesamten Globus über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren“), um dann die Frage aufzuwerfen, „inwiefern Land und Gemeinden im Rahmen der (Vorarlberger) Raumplanung einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz insgesamt leisten können“.
Der geplante Schutz von Frei- und Waldflächen wegen deren CO2-Bindungswirkung sei ein „Totschlagargument“, um Bebauungen zu verhindern.
Vorarlberg, so der Sukkus, könne nichts Wesentliches zum Klimaschutz beitragen und wenn, dann nicht im Raumplanungsgesetz. Gebäudebegrünungen seien ein Thema für das Baugesetz. Insgesamt kommt das Wort „Klimaschutz“ sieben Mal in der Stellungnahme der WKV vor, viermal davon unter Anführungszeichen. Die Städte Feldkirch und Dornbirn begrüßen hingegen die Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes. Feldkirch schlägt außerdem vor, die Klimawandelanpassung als Raumplanungsziel zu formulieren.
VKW für PV-Anlagen
Applaus für den Entwurf kommt hingegen von den Illwerken vkw, die sich darüber freuen, dass auf Freiflächen künftig auch Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energie errichtet werden dürfen und Einkaufszentren in Zukunft mit PV-Anlagen ausgestattet sein müssen – zumindest, wenn es nach dem Begutachtungsentwurf geht.
Justizministerium und Rechtsanwaltskammer stoßen sich an der allgemeinen Formulierung zur Datenübermittlung im Entwurf. Diese Vorgabe stehe im Widerspruch zu den geltenden Datenschutzbestimmungen, so dir Kritik.
Die Rechtsanwaltskammer äußert sich außerdem kritisch zur geplanten Zweitwohnsitzabgabe. Diese greife in die Kompetenz des Bundes ein und sei „damit wohl verfassungswidrig.“