Geldstrafe: Autolenkerin fuhr auf Polizisten zu

Teilbedingte Geldstrafe wegen versuchten Widerstands gegen Staatsgewalt.
Das Urteil im neuen Prozess im Februar am Landesgericht Feldkirch war identisch mit dem ersten, das aufgehoben wurde. Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde die unbescholtene Angestellte zu einer teilbedingten Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3000 Euro.
Das im zweiten Rechtsgang ergangene Urteil ist nun rechtskräftig. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Der Berufung der Angeklagten wurde in der Berufungsverhandlung keine Folge gegeben. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.
30-Jährige wollte Weiterfahrt erzwingen
Nach Ansicht der Richter fuhr die 30-jährige Autolenkerin im Jänner 2022 im Bregenzer HTL-Kreisverkehr auf einen Polizisten zu. Demnach musste der Beamte zur Seite ausweichen, um nicht angefahren zu werden. Damit versuchte die Autofahrerin nach den gerichtlichen Feststellungen, mit Gewalt ihre Weiterfahrt zu ihrer Wohnung in der Innenstadt zu erzwingen. Die Zufahrt in die Innenstadt war wegen einer Corona-Demonstration gesperrt.
Die Richter hielten die belastenden Angaben des Polizisten und einer Polizistin für glaubwürdig. Die Angeklagte beantragte einen Freispruch.
Erstes Urteil aufgehoben
Das Oberlandesgericht hatte im September 2022 das Urteil im ersten Prozess wegen Begründungsmängeln aufgehoben und eine neue Verhandlung mit einem anderen Richter in Feldkirch angeordnet.
Der Verteidiger meldete im Februar am Landesgericht nach der Urteilsverkündung im zweiten Rechtsgang sofort volle Berufung an und verließ zusammen mit der Angeklagten noch vor der Urteilsbegründung wütend den Verhandlungssaal. Es sei unfassbar, dass neuerlich ein Schuldspruch erfolgt sei, sagte der Rechtsanwalt. Er wolle die Begründung dafür gar nicht hören.