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Wegen Karikaturen Job als Pfleger verloren

21.07.2023 • 13:00 Uhr
Der Fall wird am Landesgericht Feldkirch verhandelt.<span class="copyright"> HARTINGER</span>
Der Fall wird am Landesgericht Feldkirch verhandelt. HARTINGER

Sozialpsychiatrisches Unternehmen hielt Karikaturen auf Facebook-Account für sexistisch und frauenfeindlich.

Karikaturen des inzwischen verstorbenen Deutschen Martin Perscheid stellte der diplomierte psychiatrische Krankenpfleger mehrfach in seinen Facebook-Account. Sein Arbeitgeber hält die Karikaturen für sexistisch und frauenfeindlich.

Nach zehn Jahren Kündigung

Die Zeichnungen seien nicht mit dem Leitbild des sozialpsychiatrischen Unternehmens vereinbar, das seelisch erkrankte Menschen betreut. Zumal der Pfleger als stellvertretender Teamleiter in einer Beratungsstelle Kinder und Jugendliche betreue, auch traumatisierte, die missbraucht worden seien.

Deshalb erhielt der Angestellte Ende März nach zehn Jahren die Kündigung. Die Kündigungsfrist ist inzwischen abgelaufen. Der Gekündigte erhält nach eigenen Angaben Arbeitslosengeld, rund 1600 Euro.

Der anwaltlich von Sascha Lumper vertretene Gekündigte führt nun am Landesgericht Feldkirch einen anhängigen Arbeitsprozess gegen seinen ehemaligen Arbeitergeber. Mit seiner Kündigungsanfechtung will der Kläger erreichen, dass er wieder für seinen früheren Dienstgeber arbeiten darf. Demnach soll das Arbeitsgericht die Dienstgeberkündigung vor allem wegen Sozialwidrigkeit für unwirksam erklären.

Denn der 57-Jährige sagt, er werde keinen ähnlichen Job mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 3000 Euro finden. Wegen seiner beträchtlichen Fixkosten benötige er aber einen Arbeitsplatz mit einem derartigen Gehalt.

Nur ambulante Arbeit möglich

In der Pflege werde händeringend nach Fachkräften gesucht, meint die anwaltlich durch die Kanzlei Doshi und Akman vertretene beklagte Partei. Der diplomierte psychiatrische Krankenpfleger könnte daher ohne Weiteres etwa im Landeskrankenhaus Rankweil arbeiten. Wegen seiner angeschlagenen Gesundheit könne er nicht stationär im Schichtdienst tätig sein, sondern nur ambulant, erwiderte der Kläger.

Die von ihm geposteten Karikaturen hält der Kläger nicht für sexistisch und frauenfeindlich, sondern für satirisch, gesellschaftskritisch und lustig. Es liege kein Grund für eine Dienstgeberkündigung vor. Die Zeichnungen hätten nur von seinen Facebook-Freunden gesehen werden können. Dazu zähle keiner seiner Klienten. Vor dem Gespräch mit einer Vorgesetzten im März sei sein Facebook-Account öffentlich einsehbar gewesen, gibt hingegen die beklagten Partei an.

Im Arbeitsprozess, der begonnen hat, wird nun zur behaupteten Sozialwidrigkeit ein medizinisches und ein berufskundliches Gutachten eingeholt.