Zwei Jahre Gefängnis für zwei Einbrüche

Strafe fiel hoch aus, weil 35-jähriger Albaner bereits zehn einschlägige ausländische Vorstrafen hat.
Zwei Einbruchsdiebstähle und einen Diebstahl hat der Albaner nach Ansicht des Richters am 20. September 2022 in Dornbirn zusammen mit einem abgesondert verfolgten Mittäter begangen.
Noch nicht rechtskräftig
Dafür wurde der Untersuchungshäftling in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil, das der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch kann das Urteil noch bekämpfen.
Zehn Vorstrafen
Die von Richter Theo Rümmele verhängte Strafe fiel vergleichsweise streng aus, weil der Angeklagte bereits mit zehn einschlägigen Vorstrafen nach ähnlichen Straftaten in der Schweiz und in Italien belastet war. Zudem galten die sogenannten Rückfallvoraussetzungen. Weil der 35-Jährige in der Vergangenheit schon zumindest zu zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden ist. Deshalb erhöhte sich der Strafrahmen für das Vergehen des schweren Einbruchsdiebstahls um die Hälfte, von bis zu drei auf bis zu viereinhalb Jahre Gefängnis.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Albaner mit seinem Komplizen mit einem Flachwerkzeug die Scheibe eines abgestellten Autos eingeschlagen und aus dem Fahrzeug eine Badetasche mit Medikament sowie Zigaretten gestohlen. Der Wert der Beute betrug rund 100 Euro.
DNA-Spuren
Darüber hinaus hat der Angeklagte gemäß dem Urteil, das sich auch auf DNA-Spuren an Tatorten stützte, einen unversperrt abgesperrten Lkw nach Wertsachen durchsucht und daraus einen Hammer mitgenommen.
Gestohlener Hammer
Danach hat der 35-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen bei einem Wohnhaus einen Bewegungsmelder außer Betrieb gesetzt und mit dem gestohlenen Hammer die Tür einer Privatwerkstätte neben dem Wohnhaus aufgebrochen. Daraus hat der Angeklagte dann nach Überzeugung des Richters zwei Fahrräder und Zubehör im Gesamtwert von 11.500 Euro gestohlen.