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Freispruch bestätigt: Keine Betrügereien

25.07.2023 • 22:10 Uhr
Der 39-Jährige war in erster Instanz freigesprochen worden.    <span class="copyright">Hartinger</span>
Der 39-Jährige war in erster Instanz freigesprochen worden. Hartinger

Auch für Berufungsgericht ist nicht erwiesen, dass Angeklagter AMS und Gläubiger betrogen hat.

Das Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und das Verbrechen der betrügerischen Krida warf die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Angeklagten vor. Der 39-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn wurde in erster Instanz im Dezember 2022 am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte den Freispruch mit einer Schuldberufung. Dem Rechtsmittel der Anklagebehörde wurde aber am Dienstag in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) keine Folge gegeben. Das Berufungsgericht bestätigte den Freispruch. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Im Strafantrag wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe zwischen 2020 und 2021 vom Arbeitsmarktservice (AMS) zu Unrecht 5185,72 Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen und damit einen schweren gewerbsmäßigen Betrug begangen. Denn er habe es unterlassen, dem AMS sein laufendes Einkommen als in Vollzeit beschäftigter Kfz-Mechaniker zu melden.

Schuldenregulierungsverfahren

Der Angeklagte sei, anders als von ihm angegeben, gar nicht arbeitslos gewesen.
Zudem habe der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, in seinem Schuldenregulierungsverfahren sein monatliches Einkommen von netto 1500 Euro als Kfz-Mechaniker verheimlicht. So habe er die finanzielle Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt. Dadurch habe er das Verbrechen der betrügerischen Krida begangen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.

Das Landesgericht war aber nach drei Verhandlungen von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt und sprach den Angeklagten im Zweifel frei. Auch aus Sicht des Oberlandesgerichts lagen keine Beweise dafür vor, dass der Angeklagte die ihm angelasteten Betrügereien tatsächlich begangen hat.
Zuständiger Richter am Landesgericht war Richard Gschwenter. Er ist seit 1. Juli als Staatsanwalt in Feldkirch tätig.