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Staatsanwaltschaft hielt die Strafe für zu streng

27.07.2023 • 16:59 Uhr
Zu einer ungewöhnlichen Sanktion entschloss sich der Richter in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Zu einer ungewöhnlichen Sanktion entschloss sich der Richter in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch. hartinger

Oberlandesgericht wandelte nicht zu verbüßende Gefängnisstrafe in teilbedingte Geldstrafe um.

Zu einer ungewöhnlichen Sanktion entschloss sich der Richter in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch. Denn als Bewährungsauflage erteilte er dem arbeitslosen Jugendlichen die Weisung, ihm innerhalb von sechs Monaten zumindest vier schriftliche Arbeitsbewerbungen vorzulegen. Sollte sich der 16-Jährige nicht daran halten, müsste er die sechsmonatige Freiheitsstrafe doch verbüßen.

Das Urteil

Schuldig gesprochen wurde der reumütig geständige Angeklagte wegen Einbruchsdiebstahls, falscher Zeugenaussage, versuchter Begünstigung und Sachbeschädigung. Dafür wurde der unbescholtene Österreicher türkischer Abstammung vom Erstgericht zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre 18 Monate Gefängnis gewesen.

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) verhängte in der Berufungsverhandlung eine andere Sanktion. Über den Angeklagten wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 360 Euro. Die anderen 360 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Mildere Sanktionen

Das Berufungsgericht gab damit der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge, die ausnahmsweise zugunsten des Angeklagten eine mildere Sanktion beantragt hatte. Die bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe des Landesgerichts ist zwar formal eine strengere Strafe als die nunmehrige Geldstrafe, für den Angeklagten aber nicht unmittelbar als Sanktion spürbar.  Am Schluss der Feldkircher Verhandlung hatte sich der Angeklagte für das milde Urteil bedankt.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte aus einer aufgebrochenen Zeitungskasse 2,30 Euro gestohlen. Demnach hat er zudem als Zeuge gelogen und damit einen Gewalttäter zu schützen versucht. Der Zeuge hat behauptet, die Körperverletzung nicht gesehen zu haben. Des Weiteren hat der Angeklagte laut Urteil eine Sachbeschädigung begangen.

Die Gerichtsverhandlung musste deshalb angesetzt werden, weil der Beschuldigte eine ihm zunächst gewährte Chance nicht genutzt hat. Das Strafverfahren sollte ursprünglich mit einer Diversion eingestellt werden. Aber der 16-Jährige hat die ihm aufgetragenen Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit nicht geleistet.