Widerstand: 16 Monate Haft für Vorbestraften

25-Jähriger wehrte sich gegen Festnahme, indem er volle Bierflasche nach einem Polizisten warf.
Der geständige Angeklagte beschädigte bei einem Fest im Bezirk Bregenz zwei geparkte Autos mit Tritten. Danach versuchte er, seine Festnahme zu verhindern, indem er gezielt eine volle Bierflasche nach einem Polizisten warf, den Beamten damit aber verfehlte. Der Schuldspruch in der Hauptverhandlung am Dienstag am Landesgericht Feldkirch erfolgte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung eines Beamten und Sachbeschädigung.
Dafür wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete 25-Jährige zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen wegen des raschen Rückfalls sechs Haftmonate aus der offenen Vorstrafe vom Jänner heurigen Jahres. Damit beträgt die Gesamtstrafe 16 Monate Gefängnis.
Bierflasche als Waffe
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der von Oliver Diez verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Severa Jörg nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für Widerstand gegen die Staatsgewalt beläuft sich auf null bis drei Jahre Gefängnis. Der Angeklagte habe mit der vollen Bierflasche eine Waffe verwendet, sagte Richter Christoph Stadler in seiner Urteilsbegründung. Deshalb mache die Mindeststrafe drei Monate Haft aus. Bei der Strafbemessung sei er wegen des Geständnisses und der erfolgten Wiedergutmachung des Schadens im unteren Bereich geblieben.
Grundsätzlich bestehe eine Chance auf eine Fußfessel, merkte der Strafrichter an. Darüber entscheidet aber die Gefängnisleitung. Zudem darf der Angeklagte nach seiner ersten zu verbüßenden Freiheitsstrafe damit rechnen, nach der Hälfte vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Die Alkoholisierung sei kein Milderungsgrund mehr, sondern ein Erschwerungsgrund, teilte der Richter dem Angeklagten mit. Denn der 25-Jährige sei jetzt bereits zum vierten Mal wegen einer im alkoholisierten Zustand begangenen Straftat verurteilt worden.