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Horrornacht für Opfer: Fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung

09.10.2023 • 12:59 Uhr
Am Montag wurde am Landesgericht Feldkirch über eine "Horrornacht" im April verhandelt. <span class="copyright">Symbolbild/Klaus Hartinger</span>
Am Montag wurde am Landesgericht Feldkirch über eine "Horrornacht" im April verhandelt. Symbolbild/Klaus Hartinger

Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte laut nicht rechtskräftigem Urteil Ex-Lebensgefährtin in seiner Wohnung ein, vergewaltigte, schlug, trat, biss, würgte, nötigte und bedrohte sie.

Ein stundenlanges Martyrium habe die junge Frau am 21. April in der Unterländer Wohnung ihres Ex-Lebensgefährten erlitten und dabei Todesangst gehabt, sagte Staatsanwalt Richard Gschwenter. Richter Martin Mitteregger sprach von einer Horrornacht für das Opfer.

Denn der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen die Mutter des gemeinsamen Kindes eingesperrt, geschlagen, getreten, gebissen, gewürgt, bedroht, genötigt und sogar vergewaltigt.

Eingesperrt und vergewaltigt

Dafür wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete 35-Jährige am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde der Südwesteuropäer dazu verpflichtet, dem Opfer 8500 Euro an Teilschadenersatz zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Manuel Dietrich meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Schadenersatzverpflichtung an. Staatsanwalt Gschwenter nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen beträgt zwei bis zehn Jahre Haft. Der Schuldspruch erfolgte wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, Nötigung und gefährlicher Drohung.

Horrornacht für Opfer: Fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung
Verteidiger Manuel Dietrich beantragte einen Freispruch. NEUE Archiv

Der Schöffensenat ging von diesem Sachverhalt aus: Im September 2022 wurde der Angeklagte am Landesgericht rechtskräftig verurteilt, weil er seine Lebensgefährtin bedroht hat. Nach dem Ende der On-off-Beziehung hätten die jungen Leute im März 2023 den Kontakt zueinander wieder aufgenommen. Wegen des Kontrollzwangs des eifersüchtigen 35-Jährigen teilte ihm die Frau am 19. April mit, sie brauche Abstand zu ihm. Als sie am 21. April mit Arbeitskollegen ausging, drohte er ihr damit, ihre Nacktfotos- und videos zu veröffentlichen.

Kontrollzwang und Eifersucht

Demnach überredete der Angeklagte sie, am Abend des 21. April zu ihm in seine Wohnung zu kommen. Dort sperrte er sie ein und verletzte sie leicht. Er sagte, sie werde seine Wohnung nicht lebend verlassen. Mit einem Messer drohte er ihr damit, sie abzustechen. Im Schlafzimmer schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht, riss ihr den Slip herunter und vergewaltigte sie. Ihr gelang es letztlich doch, telefonisch die Polizei zu alarmieren. Der angeklagte Untersuchungshäftling sagte, er sei nicht schuldig. Er habe seine ehemalige Lebensgefährtin lediglich beschimpft. Verteidiger Dietrich beantragte einen Freispruch.

Frauenhelpline und Männernotruf

Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 222 555 erreichbar. Der Männernotruf, für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen, hat die Nummer 0800 246 247.