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15 Jahre Gefängnis für 455 Kilo Rauschgift

12.12.2023 • 07:00 Uhr
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(C) HARTINGER

Höchststrafe in neuem Drogenprozess: 39-jähriger Serbe organisierte nach Ansicht der Richter für Bande Vertrieb von hohen Mengen an Heroin, Kokain und Cannabis

Wegen der exorbitanten Drogenmengen sei nur die Höchststrafe möglich, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Schöffensenats. Wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels wurde der 39-jährige Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch bei der Wiederholung des Drogenprozesses zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. 500.000 Euro hat der Serbe für seine kriminellen Geschäfte als sogenannten Verfallsbetrag der Republik Österreich zu bezahlen.

455 Kilogramm

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde an. Nach Ansicht der Richter war der in Vorarlberg lebende Serbe allein zwischen Februar und Juni 2021 am europaweiten Schmuggel und Verkauf von 455 Kilogramm Rauschgift im Wert von mehreren Millionen Euro beteiligt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte als Mitglied einer serbisch-bosnischen Bande über ein vermeintliches überwachungssicheres Kryptohandy an der Organisation des Schmuggels und Verkaufs von 103 Kilogramm Kokain, 62 Kilo Heroin und 290 Kilogramm Cannabis mitgewirkt, als Bestimmungs- und als Beitragstäter.

Vorstrafen

Dafür wurde über den im Juni 2021 verhafteten Angeklagten im ersten Feldkircher Prozess im September 2022 von anderen Richtern eine Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren Gefängnis verhängt. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.

Urteil im Februar 2023 aufgehoben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob aber im Februar 2023 wegen Begründungsmängeln das Urteil auf und ordnete einen neuen Schöffenprozess in Feldkirch an. Das Höchstgericht in Wien vermisste im Urteil konkrete Feststellungen zur Frage, in welcher Form der Angeklagte den ihm angelasteten Suchtgifthandel verwirklicht haben soll – ob als unmittelbarer Täter, als Anstifter oder als Beitragstäter.

Chats als Beweismaterial

Die Feldkircher Richter stützten sich auch im zweiten Rechtsgang bei ihrem Schuldspruch vorwiegend auf Chatprotokolle zwischen dem Angeklagten und ausländischen Drogenkäufern mit Angaben zu Drogenmengen. Das FBI hatte über eine Tarnfirma vorgeblich überwachungssichere Kryptohandys weltweit vertrieben, ein solches verwendete laut Urteil auch der Angeklagte. In der Operation „Trojanische Schilder“ las und hörte aber die US-Bundespolizei mit.

Der Untersuchungshäftling beantragte einen Freispruch. In Serbien wird ein Prozess gegen ihn wiederholt werden. Dort wurde er 2012 wegen 13 Kilo Heroin zu acht Jahren verurteilt.