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Klage: Roboter fuhr an Börse doch Verluste ein

06.01.2024 • 16:00 Uhr
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">NEUE</span>
Landesgericht Feldkirch NEUE

Kläger fordert Rückzahlung von Kaufpreis von 21.500 Euro für automatisiertes Computerprogramm mit Bots und 12.000 Euro für Verluste mit Währungsschwankungen.

Kläger fordert 33.500 Euro zurück

Er wisse gar nicht, was Bots seien, sagte der Kläger in der ersten Verhandlung des anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch. Aber er habe 50 Bots gekauft und dem Beklagten dafür 21.500 Euro bezahlt. Bot sei die englische Abwandlung von Roboter, sagte der Beklagte. Die Roboter in dem automatisierten Computerprogramm würden an der Börse selbstständig Handel betreiben, kaufen und verkaufen.

Der klagende Unternehmer wollte über das gekaufte Bots-Computerprogramm mit Währungsschwankungen zusätzliches Geld verdienen. Er habe über den Kaufpreis für das auf seinem Computer installierte Programm hinaus 78.000 Euro in den Währungshandel investiert und dabei 12.000 Euro verloren. Der Unterländer fordert 33.500 Euro: die Rückzahlung des Kaufpreises von 21.500 für das Computerprogramm und des Verlusts von 12.000 Euro. Die Klage stütze sich auf Gewährleistung, Irrtum oder darauf, dass die Bots nicht einmal die Hälfte des Kaufpreises wert gewesen seien, sagte Klagsvertreterin Tanja Moosbrugger. Die Bots hätten nicht funktioniert.

Der Kläger gab bei seiner gerichtlichen Befragung zu Protokoll, der beklagte Verkäufer habe eine Gewinnverdopplung innerhalb von längstens sechs Monaten versprochen. Von möglichen Verlusten habe er nie gesprochen. Der Beklagte habe ihm von einer Verkäuferin aus dem Lebensmittelhandel erzählt, die nicht mehr arbeiten müsse und mit Börsenhandel mit seinem Programm mehr verdiene als je zuvor.

Gericht hinterfragt Gewinnprognosen

Der Beklagte bestritt, Gewinne zugesichert zu haben. Er habe den Kläger auf mögliche Verluste aufmerksam gemacht. Der Kaufpreis habe nicht 21.500 Euro betragen, sondern 16.000. Er selbst habe bei einem Programmierer in Deutschland rund 60.000 Euro in die Erstellung des auf eigenen Ideen beruhenden Computerprogramms investiert.

Beklagtenvertreter Linus Mähr beantragte die Abweisung der Klage. Selbst wenn sein Mandant Gewinne zugesichert hätte, müsste der Beklagte nichts zurückzahlen. Denn es sei allgemein bekannt, dass man an der Börse nicht nur Gewinne erzielen, sondern auch Verluste erleiden könne. Mit dem verkauften Computerprogramm habe man allfällige Verluste begrenzen können.

Zivilrichterin Verena Walser fragte den Kläger, ob ihn das angebliche Versprechen auf eine Gewinnverdopplung nicht stutzig gemacht habe. Das klinge doch wie im Märchen. Der  57-jährige Unternehmer antwortete, er sei leichtgläubig.