Totalschaden mit entwendetem Auto

17-Jähriger ohne Führerschein verursachte unter Drogeneinfluss mit entwendetem Pkw Unfälle.
Wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen wurde der arbeitslose, 18-jährige Vorbestrafte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zur Tatzeit war der Jordanier 17. Damit galt für ihn der Strafrahmen für Jugendliche von bis zu einem Jahr Haft.
Über den unbescholtenen, 19-jährigen Syrer wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze à 4 Euro) verhängt, bei einer Strafdrohung von bis zu sechs Monaten Haft. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem die Angeklagten und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Von Frastanz nach Innsbruck
Die beiden geständigen Angeklagten nahmen in Frastanz unbefugt das Auto einer Frau in Gebrauch. Das Fahrzeug war unversperrt abgestellt, der Schlüssel lag in einer Konsole. Der syrische Zweitangeklagte fuhr die ersten Meter. Danach saß der jordanische Erstangeklagte am Steuer und streifte auf der Fahrt mit dem Ziel Innsbruck mehrere Hindernisse.
In Imst war der Pkw derart beschädigt, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich war. Am Auto entstand Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert beträgt 7140 Euro. Der Zweitangeklagte zahlte der geschädigten Autobesitzerin bis zur Verhandlung 240 Euro. Damit müssen die beiden Angeklagten ihr nun noch gemeinsam 6930 Euro als Schadenersatz zukommen lassen.
Unter Drogeneinfluss
Der 18-jährige Jordanier sagte vor Gericht, er habe keinen Führerschein und sei unter Drogeneinfluss gefahren; er habe Cannabis konsumiert. Der 19-jährige Zweitangeklagte war bei den Sachschädenunfällen sein Beifahrer. Hinten im fremden Auto saßen zwei weitere Freunde.
Die Angeklagten hätten Glück gehabt, dass bei der Autofahrt niemand verletzt worden sei, sagte Richterin Tagwercher. Sie sah davon ab, den 18-jährigen Jordanier 520 Euro aus einer Vorstrafe bezahlen zu lassen, um ihm weiterhin Bewährungshilfe anbieten zu können.