Unternehmer hinterzog 2,2 Millionen Euro

Teilbedingte Geldstrafe von 1,6 Millionen Euro, davon sind 800.000 Euro zu bezahlen. Unbescholtener Großhändler reichte falsche Einkommensteuererklärungen ein.
Wegen Abgabenhinterziehung wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch nach dem Finanzstrafgesetz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1,6 Millionen Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 800.000 Euro. Die anderen 800.000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Sollte die Geldstrafe nicht bezahlt werden, muss der Angeklagte eine Ersatzfreiheitsstrafe von lediglich acht Monaten Haft verbüßen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Denn der von Albert Heiß verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die mögliche Höchststrafe wäre das Zweifache des hinterzogenen Betrags gewesen. Der Schöffensenat ging im Sinne der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch rechtlich von einem Gesamtschaden von rund 2,7 Millionen Euro aus. Davon blieb es bei 487.000 Euro beim Versuch.
Warenexport nach Jemen
Der geständige Einzelunternehmer hat zwischen 2012 und 2017 insgesamt 2.268.590 Euro an Einkommensteuer hinterzogen. Zudem hat der Großhändler für Nahrungs- und Genussmittel zwischen 2018 und 2019 versucht, weitere 487.000 Euro an Einkommensteuer zu hinterziehen. Der Angeklagte hat Waren vor allem in die vorderasiatische Republik Jemen exportiert, in der seit Jahren Bürgerkrieg herrscht.
Der Unternehmer reichte beim Finanzamt zu niedrig bemessene und damit falsche Einkommensteuererklärungen ein. Dadurch erwirkte er falsche Abgabenbescheide, die später korrigiert werden mussten.
Geständnis zur Strafmilderung
Inzwischen hat der 75-Jährige seine beträchtlichen Schulden beim Finanzamt bezahlt. Damit kam ihm vor Gericht der Milderungsgrund der vollständigen Wiedergutmachung des Schadens zugute. Mildernd wirkte sich auch das Geständnis des Angeklagten aus. Seine Selbstanzeige beim Finanzamt war mangelhaft und wurde nicht strafbefreiend gewertet. Erschwerend waren der lange Tatzeitraum, der hohe Schaden und die vielen Tatwiederholungen.
Der Schöffensenat gab dem Antrag des Angeklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung keine Folge. Weil der angeklagte Schadensbetrag eine Million Euro überstieg, verstärkte mit dem neuen Feldkircher Strafrichter Alexander Wehinger ein zweiter Berufsrichter den Senat.