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Versehrtenrente erst 13 Jahre nach Turnunfall

20.01.2024 • 23:00 Uhr
Nach 13 Jahren Versehrtenrente<span class="copyright">NEUE</span>
Nach 13 Jahren VersehrtenrenteNEUE

Massive gesundheitliche Probleme seit Unfall beim Schulsport im Jahr 2011. Gesetzliche Unfallversicherung verlor Prozess und muss 29-Jähriger monatlich 700 Euro bezahlen.

Die 17-jährige Schülerin knickte nach den gerichtlichen Feststellungen im September 2011 in der Turnstunde um und zog sich eine Zerrung im linken Vorderfuß zu. Demnach entstanden dabei ungewöhnliche Komplikationen. Nach Ansicht der Richter leidet die Verunfallte seither an einem Schmerzsyndrom mit dauerhaften Schmerzen und an orthopädischen und urologischen Einschränkungen.

Die mittlerweile 29-jährige Frau ist trotz mehrerer Operationen gehbehindert und in ihrer Arbeitsfähigkeit um 50 Prozent eingeschränkt. So urteilte das Landesgericht Feldkirch im November 2023 rechtskräftig in einem Sozialrechtsprozess. Der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Fink sprach der Klägerin eine dauerhafte Versehrtenrente zu.

Endlich Anerkennung

Der Klage der Frau gegen den negativen Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurde stattgegeben. Nach den vielen Jahren sei der Schulunfall endlich als Arbeitsunfall mit Anspruch auf Versehrtenrente anerkannt worden, sagt Jan Rudigier. Der Feldkirch Rechtsanwalt vertrat die Klägerin in dem Sozialrechtsverfahren.

Mit ihrem Bescheid vom 4. Jänner sprach die gesetzliche Unfallversicherung AUVA nach dem Gerichtsurteil der Klägerin eine dauerhafte monatliche Versehrtenrente von 714 Euro zu. Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zumindest 20 Prozent bestehe nach einem Arbeitsunfall mit mindestens dreimonatigen Verletzungsfolgen ein gesetzlicher Anspruch auf eine Versehrtenrente, heißt es im AUVA-Bescheid.

AUVA zahlt nach

Die Unfallversicherung teilte der Klägerin zudem mit, dass ihr ein Betrag von 38.000 Euro nachbezahlt werde. Weil ihr seit 2019 eine Versehrtenrente zu­stehe. Darüber hinaus überweist die AUVA aus Salzburg der Vorarlbergerin als einmaliges Versehrtengeld 3100 Euro.

Vor dem Prozess und während des Rechtsstreits vertrat die AUVA den Standpunkt, der jungen Frau sei keine Versehrtenrente zu bezahlen. Weil die gesundheitlichen Probleme nichts mit dem Turnunfall zu tun hätten, sondern mit einem Vorschaden, also einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, zu der es schon vor dem Unfall gekommen sei. Sich auf unfallchirurgische und neurologische Gerichtsgutachten stützend, gelangte das Landesgericht jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Die 29-Jährige kann wegen ihrer Einschränkungen nach eigenen Angaben keinen Sport mehr betreiben, nicht mehr spazieren und nicht mehr einkaufen.