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Zwölf Jahre Gefängnis für versuchten Mord

23.01.2024 • 15:10 Uhr
Versuchter Mord am Götzis Bahnhof 2023<span class="copyright">NEUE</span>
Versuchter Mord am Götzis Bahnhof 2023NEUE

Unbescholtener 36-Jähriger urinierte laut Urteil im Mai 2023 in Götzis auf Bahngleis und verletzte 24-Jährigen, der das kritisierte, mit Messerstich in den Rücken lebensgefährlich.

Sieben der acht Geschworenen werteten die Tat als versuchten Mord. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er dem schwer verletzten Opfer 7000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tag Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.

Der 36-Jährige hat nach Ansicht der Geschworenen am 18. Mai 2023 auf einem Bahnsteig im Bahnhof in Götzis einen 24-Jährigen mit einem wuchtigen Messerstich in den Rücken vorübergehend lebensgefährlich verletzt und zu töten versucht.

Tatverlauf

Der Angeklagte sagte, er habe ihn nicht töten wollen. Verteidiger German Bertsch beantragte einen Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Gefängnis. Staatsanwältin Dragosits warf dem Untersuchungshäftling einen bedingten Mordvorsatz vor. Demnach soll er es für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben, dass das Opfer sterben könnte.

In der Anklageschrift wurde der Sachverhalt so dargestellt: Der 36-jährige Dornbirner war  nach einer stationären Alkoholtherapie mit 1,4 Promille alkoholisiert, als er von einem Bahnsteig aufs Gleis urinierte. Der 24-Jährige merkte dazu an, es gebe auch ein Klo. Der wütende Angeklagte stach dem auf einer Bank sitzenden 24-Jährigen sein Klappmesser mit der neun Zentimeter langen Klinge von hinten zehn Zentimeter tief in den Rücken, unterhalb des rechten Schulterblatts. Die zehnte Rippe wurde durchstochen, Lunge und Leber angestochen. Die erlittenen Verletzungen waren nach Ansicht des Gerichtsmediziners Walter Rabl lebensbedrohend

Nach der Tat

Der Schwerverletzte fuhr im Schock mit dem Zug von Götzis nach Rankweil und wurde dann im Landeskrankenhaus Feldkirch notoperiert. Gerichtspsychiater Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und eine Alkoholabhängigkeit. Zur Tatzeit sei er, wenn auch eingeschränkt, zurechnungsfähig gewesen.

Der 24-Jährige sagte, er habe immer noch Schmerzen und sei in psychotherapeutischer Behandlung. Er könne nicht arbeiten und habe einen Herzinfarkt erlitten, als er nach der Entlassung aus dem Spital den Tatort aufgesucht habe.