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Anklage: Zwölfjährige Bekannte missbraucht

29.01.2024 • 14:00 Uhr
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(C) HARTINGER

Noch kein Urteil in Prozess gegen 33-Jährigen, der Mädchen im Intimbereich berührt haben soll.

Wegen der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der fünffach Vorbestrafte angeklagt. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Montag noch kein Urteil. Richterin Lisa Pfeifer vertagte die Verhandlung.

Staatsanwältin Julia Berchtold wirft dem 33-Jährigen aus dem Bezirk Bregenz zwei Übergriffe im Jahr 2021 auf die damals elf- oder zwölfjährige Tochter von Bekannten vor. Demnach soll der Frühpensionist bei einem Vorfall nach einer bei den Kindeseltern verbrachten Nacht die Schülerin im Bus zur Schule im Intimbereich berührt haben.

Sexueller Missbrauch

Bei einem anderen Vorfall soll der Unterländer in seinem Bett die Brust des Mädchens unter dem T-Shirt angegriffen haben. Dabei soll sich das Kind schlafend gestellt haben.

Die Mutter des Mädchens habe zusammen mit ihrer Tochter und ihrem kleinen Sohn beim Angeklagten übernachtet, weil sie angeblich von der Polizei gesucht worden sei, sagte Staatsanwältin Berchtold. Die 36-Jährige habe die Wohnung verlassen, um zusammen mit ihrem Sohn dessen Stofftier bei der Großmutter zu holen. Währenddessen sei es zu dem Übergriff gekommen.

Posttraumatische Belastungsstörung

Das bei Drogen konsumierenden Eltern aufgewachsene Mädchen habe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, berichtete die öffentliche Anklägerin. Allerdings sei unklar, welche Faktoren in welcher Gewichtung dazu beigetragen hätten. Der Vater des Mädchens befinde sich derzeit in Strafhaft.

Verteidiger German Bertsch beantragte einen Freispruch. Sein Mandant sagte, er sei nicht schuldig. Er sei mit dem Mädchen nie gemeinsam im Bus gefahren. Und er habe im seinem Wohnzimmer geschlafen und das Kind in seinem Bett, als seine Bekannten bei ihm genächtigt hätten. Er könne sich die belastenden Angaben nicht erklären.