Kind klagt Republik wegen Polizeigewalt

In einem anderen Zivilprozess stellte das Gericht keinen Würgegriff einer Polizistin an der Mutter des nunmehrigen Klägers fest und wies die Schadenersatzklage der Frau ab.
Die türkischstämmige Bregenzerin und ihr minderjähriger Sohn führen am Landesgericht Feldkirch zwei Amtshaftungsprozesse gegen die Republik Österreich. Sie fordern Schadenersatz von der beklagten Republik wegen behaupteter Polizeigewalt. Die anwaltlich von Hamza Ovacin vertretenen Kläger behaupten, bei einem Polizeieinsatz auf einer Straße in Bregenz habe eine Polizistin die 36-Jährige in den Würgegriff genommen. Dadurch sei die gewürgte Frau kollabiert. Die anwesenden Polizisten hätten bei der auf dem Boden liegenden Frau Erste-Hilfe-Maßnahmen vornehmen müssen. Die Rettung sei erst spät eingetroffen.
Klage abgewiesen
Das Landesgericht wies die Klage ab, weil die zuständige Zivilrichterin keinen Würgegriff der Polizistin an der Klägerin feststellen konnte. Klagsvertreter Hamza Ovacin sagte am Dienstag, die Klägerin werde das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts mit einer Berufung am Oberlandesgericht Innsbruck bekämpfen. Die Schadenersatzforderung beträgt 5000 Euro.
Das andere Zivilverfahren, in dem der Sohn als Kläger auftritt, wurde am Dienstag am Landesgericht weitergeführt. Der junge Kläger gibt an, er habe mitansehen müssen, wie seine Mutter in den Würgegriff genommen worden und danach regungslos auf dem Boden gelegen sei. Er habe befürchtet, seine Mutter sei tot. Der Kläger war bei dem Polizeieinsatz acht oder neun Jahre alt.
Traumatisiert
Der Schüler verlangt als Schadenersatz 4000 Euro. Sein unmündiger Mandant sei durch den Vorfall traumatisiert worden, sagt Klagsvertreter Ovacin.
Ausgelöst wurde der Polizeieinsatz dadurch, dass ein 54-jähriger Onkel des Buben mit einem Scooter auf einen Jugendlichen losgegangen sein soll. In die Amtshandlung gegen ihren Schwager habe sich die 36-jährige Klägerin eingemischt. Deshalb wäre ein Würgegriff einer Polizistin an der Klägerin nicht rechtswidrig und nicht schuldhaft gewesen, meinte am Dienstag Beklagtenvertreter Martin Tatscher von der Finanzprokuratur in Wien. Allerdings habe es gar keinen Würgegriff gegeben. Daher sei nach der Klage der Mutter nun auch die Klage ihres noch nicht mündigen Sohnes abzuweisen.
Würgegriff unmöglich
Alle am Einsatz beteiligten Polizisten gaben als Zeugen zu Protokoll, es habe keinen Würgegriff gegeben. Wegen ihrer kurzen Arme wäre ihr ein Würgegriff technisch gar nicht möglich gewesen, gab die beschuldigte Polizistin auch am Dienstag zu Protokoll. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Polizeibeamtin wurde eingestellt.